Randal Kolo Muani, Layvin Kurzawa, Ousmane Dembele und Achraf Hakimi dachten nicht an ihre Vorbildwirkung.
AFP/FRANCK FIFE/CHRISTOPHE SIMON

Im Verfahren wegen homophober Gesänge über gegnerische Spieler ist ein Quartett des französischen Meisters Paris St. Germain glimpflich davongekommen. Randal Kolo Muani, Ousmane Dembele, Achraf Hakimi sowie Layvin Kurzawa wurden wegen ihrer Hohngesänge nach dem Duell mit Olympique Marseille (4:0) von der Disziplinarkommission des französischen Ligaverbandes LFP für ein Spiel auf Bewährung gesperrt.

PSG muss eine Tribüne, von der aus Fans die OM-Spieler ebenfalls homophob beleidigt hatten, für eine Begegnung schließen. Das Betretungsverbot für diesen Bereich des Prinzenparkstadions für ein zweites Spiel wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Für Fehlverhalten entschuldigt

Die bestraften Spieler hatten sich bereits mehrere Tage vor ihrer Anhörung in der LFP-Zentrale für ihr Fehlverhalten entschuldigt. "Wir bedauern unsere Worte, die wir niemals hätten sagen dürfen, ernsthaft. Wir haben uns von der Euphorie verleiten lassen. Uns sind die Auswirkungen unserer Handlungen bewusst, und wir werden in Zukunft alles tun, um unserer Verpflichtung als Vorbilder gerecht zu werden", erklärten die vier Profis in übereinstimmenden Stellungnahmen auf ihren persönlichen Kanälen in den sozialen Netzwerken.

Kurz nach den Vorfällen in Paris hatten Mitglieder der französischen Regierung Konsequenzen auch gegen übergriffige PSG-Fans gefordert. Sportministerin Amelie Oudea-Castera verlangte von dem Verein, "eine Klage einzureichen, um die Urheber zu identifizieren und sie vor Gericht zu bringen, damit sie aus den Stadien entfernt werden". Es sei "undenkbar, dass wir solchen hasserfüllten und homophoben Gesängen auf unseren Tribünen taub gegenüberstehen", erklärte die Politikerin weiter.

In Frankreich werden in den Stadien häufiger homophobe Gesänge angestimmt. In der vergangenen Saison hatten sich zudem einige Profis geweigert, anlässlich des Tages gegen Homophobie ein Trikot mit Regenbogenaufdruck zu tragen. (sid, 6.10.2023)