Im Lauf der Zeit kommen, um ein prächtiges österreichisches Wort zu verwenden, zizerlweis neue Informationen über die Geschäfte des Grafenwörther Bürgermeisters und Versiegelungsgiganten Alfred Riedl (ÖVP) an die Öffentlichkeit. Die neuesten betreffen eine Lärmschutzwand, deren Bau, wie einiges andere in Grafenwörth, nicht zum finanziellen Nachteil Riedls ausschlug. Die Gemeinde zahlte, und die Dezibelreduktion kam auch dem Herrn Bürgermeister zugute.

Alfred Riedl (ÖVP) Grafenwörth
Alfred Riedl (ÖVP), Bürgermeister von Grafenwörth.
APA/GEORG HOCHMUTH

Hart zur Verantwortung ziehen

Dass solche Geschichten veröffentlicht werden, scheint Riedl nicht zu gefallen. All jenen, die in seiner Causa im Grundbuch recherchiert haben, richtete er jedenfalls aus, dass er sie hart zur Verantwortung ziehen werde. Das ist nun eine ausgesprochen interessante Ankündigung. Denn selbst staatsbürgerkundlich Minderbeleckte wissen meist, dass das Grundbuch einem Publizitätsprinzip folgt und ein legaler und ziemlich barrierefreier Zugang in seinem Wesen liegt.

Schöpfung eines Sonderprivatrechts

Was also will Riedl mit seiner rätselhaften Warnung vor dem Blick ins Grundbuch bewirken? Strebt er die Schöpfung eines neuen Sonderprivatrechts für Amtsträger der Gemeinde Grafenwörth an? Ein dem ABGB zur Seite gestelltes Riedl-Gesetzbuch gar? Wir wissen es nicht. Was wir wissen, ist, dass der Bürgermeister anscheinend zu einer Art von imperialem Denken neigt, dem alles, was nach Kontrolle und Transparenz riecht, gegen den Strich geht. Der Begriff "Dorfkaiser" existiert nicht von ungefähr. (Christoph Winder, 8.10.2023)