Die "Süd­deutsche Zeitung" hat einen Streit um Verdachtsberichterstattung gegen Till Lindemann gewonnen, schreibt die Zeitung. Konkret ging es um die Erst­bericht­erstattung von "SZ" und NDR. Der "erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen" könne auch gegeben sein, wenn es für die konkrete Situation nur eine Zeugin gibt, zitiert die "SZ" aus dem Urteil, sonst "würde dies dazu führen, dass über einen möglichen Vorfall wie den vorliegenden nie berichtet werden dürfte", zitiert die "SZ" aus dem Urteil. In diesem Fall war dies erlaubt. Die erste Berichterstattung der "SZ" über die Vorwürfe gegen den Sänger der Band Rammstein sei zulässig gewesen.

Rammstein-Sänger Till Lindemann.
Rammstein-Sänger Till Lindemann.
Foto: AFP/TOBIAS SCHWARZ

Am 2. Juni hatte die "Süddeutsche Zeitung" gemeinsam mit dem NDR berichtet, dass mehrere Frauen dem Rammstein-Sänger Lindemann Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorwerfen, und das "Casting-System" beschrieben, mit dem junge Frauen für Partys und Sex mit Lindemann rekrutiert worden sein sollen. Laut "SZ" sieht das Gericht in der Berichterstattung über das "Casting-System" ein "überragendes öffentliches Informationsinteresse", insbesondere "unter Präventionsgesichtspunkten". Und auch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Lindemann führe nicht zu einer Unzulässigkeit der Berichterstattung, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" über das Urteil.

Lindemann und seine Anwälte hatten in ihrem Unterlassungsbegehren laut "SZ" unter anderem damit argumentiert, dass die im Artikel beschriebenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien und damit in die Intimsphäre des Sängers fielen. (red, 12.10.2023)