Zwei Arbeiter montieren eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach.
Unternehmen werden künftig intensiver über ihre Vorhaben und Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit berichten müssen.
IMAGO/Westend61

Es ist ein sperriges Wort, das einen komplizierten Bereich regelt. Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz – kurz NaDiVeG – schreibt kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern seit 2017 vor, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Aktuell sind davon nicht viele Unternehmen betroffen. Die Arbeiterkammer (AK) hat für eine aktuelle Studie 75 Unternehmen in Österreich ausfindig gemacht, die unter diese Kriterien fallen.

Die Analyse zeigt, dass diese Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar professioneller geworden sind, es aber noch deutlichen Aufholbedarf gibt, etwa bei der Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung.

Neue Vorgaben

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist aber ein Thema, mit dem sich nun viele Unternehmen werden beschäftigen müssen. Denn 2024 muss Österreich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union umsetzen. Damit erweitert sich nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen auf etwa 2000, es werden auch einheitliche Standards gesetzt und die Vorgaben für Unternehmen vergrößert werden. Darüber hinaus wird mit CSRD erstmals eine externe Prüfung verpflichtend. Das ist aktuell nämlich noch nicht der Fall. Aktuell können Unternehmen den Bericht verfassen, müssen ihn aber nicht prüfen lassen.

Bei dem neuen Gesetz, das das NaDiVeG ersetzen wird, gehe es darum, das Bewusstsein für soziale und ökologische Themen zu schärfen und damit Greenwashing hintanzuhalten, erklärte Josef Baumüller von der Technischen Universität Wien (TU), der die Studie mit der AK erstellt hat. Dass Unternehmen über ökologische und soziale Aspekte ihrer Arbeit strukturiert Auskunft geben müssen, sieht der Ökonom als großen Schritt an.

Wichtig für das Rating

Das Thema Nachhaltigkeit komme damit mehr und mehr auch in den Unternehmen an, sagt Baumüller. Für Investoren werde die Nachhaltigkeit zu einer immer größeren Vorgabe. Könne ein Unternehmen keine Ziele oder Verbesserungen benennen, gefährde das zunehmend sein Rating und damit die Chance auf Investitionen.

Mit der Umstellung vor allem für die aktuell noch nicht berichtspflichtigen Unternehmen sei laut Baumüller auch ein großer personeller und finanzieller Ressourceneinsatz verbunden – teilweise benötige es dafür 2,5 zusätzliche Vollzeitäquivalente, so der Ökonom. Denn die Berichte müssen den Vorgaben folgend belastbar sein. Denn neu im CSRD wird auch sein, dass die Themen Haftung und Strafe Einzug halten. Wer keinen Nachhaltigkeitsbericht hinterlegt oder falsche Angaben mache, werde zur Verantwortung gezogen. Es mache dann keinen Unterschied mehr, ob jemand die Bilanz oder den Nachhaltigkeitsbericht fälsche. Die Strafhöhe für den Bereich der Nachhaltigkeit ist noch in Ausarbeitung. Letztlich hafte auch der Prüfer für die Angaben im Bericht.

Die Projektleiterin der Studie, Alice Niklas von der Arbeiterkammer, geht davon aus, dass die neuen Regelungen maßgeblich dazu beitragen werden, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit dem finanziellen Reporting zu heben. Aus Sicht der Interessenvertretung sei es dabei vor allem wichtig, den Fokus künftig verstärkt auf soziale Themen wie Diversität und gerechte Entlohnung zu legen. Dabei sei man mit dem neuen Gesetz auf einem guten Weg, zumal auch Betriebsräte stärker in die Berichterstattung eingebunden werden müssen.

Druck auf Management

Als positiv hob Niklas die externe Prüfpflicht hervor, die zwar anfänglich nicht so streng wie bei der finanziellen Berichterstattung angelegt sein wird, in den ersten sechs Jahren nach Umsetzung der CSRD aber entsprechend angeglichen werden soll.

Die AK-Betriebswirtin sieht in der CSRD auch die Chance, den Druck auf die Unternehmensführung und auf Aufsichtsräte zu erhöhen, sich des Themas Nachhaltigkeit anzunehmen. Es gehe dabei auch um Punkte wie faire Entlohnung der Mitarbeiter oder wie Fluktuationen gesenkt werden können. All diese Bereiche sollten laut Niklas auch in die Vergütungspolitik des Managements einfließen. In jedem Aufsichtsrat sollte neben dem Betriebsrat künftig auch ein Nachhaltigkeitsexperte sitzen. (Bettina Pfluger, 12.10.2023)