Ein LAN-Kabel 
Die Anforderungen sind nicht sonderlich hoch, gefordert ist derzeit etwa eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden.
APA/Fernando Gutierrez-Juarez

Seit Dezember 2021 haben Menschen in Deutschland theoretisch ein Anrecht auf Preisminderung, wenn ihr Internetzugang zu Hause schlechter als vertraglich zugesichert ist. Theoretisch. Denn in der Praxis muss dieser Missstand auf einer Website der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden, die hierzu ein entsprechendes Mess-Tool zur Verfügung stellt. Der besagte Nachweis erfolgt über eine vom Kunden durchgeführte "Messkampagne", die nach recht strengen Regeln verläuft. Konkret sind den FAQs der Website zufolge die folgenden Messungen durchzuführen:

Außerdem müssen Angaben zum Tarif gemacht, die Postleitzahl angegeben und der Standort geteilt werden: letzteres dient laut Bundesnetzagentur dazu, die Ergebnisse in anonymisierter Form in einer Karte darstellen zu können.

15 Euro pauschal bei langsamem Internet

Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beklagt man nun, dass die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger oft "Papiertiger" bleiben, da es "gravierende Probleme bei der Durchsetzung" gibt und vertraglich zugesagte Geschwindigkeiten bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ankommen. Die Berechnung der Minderungshöhe geschehe aufseiten der Anbieter intransaprent und falle zu gering aus oder entfalle gar komplett. "Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht", sagt Ramona Pop, Vorständin der VZBV.

Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert die VZBV nun eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung sowie einen pauschalen Schadenersatz von monatlich 15 Euro bei einer zu langsamen Internetverbindung. Praktisch müsse die Bundesnetzagentur Anbieter verpflichten, unterversorgte Haushalte anzuschließen, so Pop weiter: "Die Bundesregierung muss das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen."

Derzeit haben Endnutzerinnen und Endnutzer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, einem Upload von mindestens 1,7 Mbit/s und einer Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung habe eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und müsse jetzt liefern, heißt es von den Verbraucherschützern abschließend. (stm, 16.10.2023)