Wiener Justizpalast, Stiege
Ihren Sitz hat die Generalprokuratur im Wiener Justizpalast.
IMAGO/Martin Juen

An der Spitze der höchsten Staatsanwaltschaft Österreichs kommt es zu einem Wechsel: Ab November ist Margit Wachberger Leiterin der Generalprokuratur. Sie folgt dem pensionierten Franz Plöchl nach und übernimmt als erste Frau die Leitung der Behörde. Mit der Bestellung Wachbergers ist auch der Vorsitz des Weisungsrates wieder besetzt, ein Gremium, das das Ministerium bei Weisungen in heiklen Ermittlungsverfahren berät.

Wachberger begann ihre Justizkarriere im Jahr 1991 beim damaligen Strafbezirksgericht Wien. Später wechselte sie zur Staatsanwaltschaft und war bereits früh bei der Generalprokuratur tätig. Nach einem Intermezzo als Richterin am Oberlandesgericht Wien wechselte sie ab 2007 fix zur höchsten Staatsanwaltschaft Österreichs. 2020 wurde sie dann eine von vier Ersten Generalanwältinnen und Generalanwälten der Behörde.

Margit Wachberger
Wachberger ist bereits seit 2007 bei der Generalprokuratur tätig.
Generalprokuratur

Verfahren neu aufgerollt

Im Vergleich zu anderen Postenbesetzungen in der Justiz ging die Bestellung bei der Generalprokuratur relativ schnell – wenn auch nicht ohne Verzögerung. Plöchl ging bereits Anfang September in Pension, für zwei Monate war die Spitze der Behörde unbesetzt. Laut "Presse" wurde Alexander Bauer, ebenfalls Erster Generalanwalt, von einer Personalkommission an die erste Stelle gereiht, Wachberger nur knapp dahinter an die zweite Stelle.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne), die für die Besetzung zuständig ist, dürfte das Verfahren aufgrund von Bedenken der Gleichbehandlungsbeauftragten aber noch einmal aufgerollt haben. Aus informierten Justizkreisen heißt es, dass aufgrund dieser Bedenken noch einmal Hearings mit beiden Kandidaten im Ministerium stattgefunden haben. Mit dem Argument der gleichen Eignung – beide waren Stellvertreter von Plöchl – habe man sich dann für die Frau entschieden.

Reform stockt

Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik und unter anderem für Verfahren beim Obersten Gerichtshof (OGH) zuständig. Sie ist allerdings nicht die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften – diese liegt nach wie vor bei der Justizministerin, was immer wieder kritisiert wird. Aus dem Regierungsvorhaben, eine Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft zu gründen, die die Weisungsspitze übernimmt, ist bislang nichts geworden.

Andere Postenbesetzungen in der Justiz sind nach wie vor offen, etwa die Präsidentenstelle am Bundesverwaltungsgericht, die mittlerweile fast seit einem Jahr vakant ist. Im Gegensatz zur Nachbesetzung bei der Generalprokuratur muss sich die türkis-grüne Bundesregierung hier auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen – bis dato ist das offenbar nicht gelungen. (Jakob Pflügl, 31.10.2023)