Meischberger und Grasser vor Gericht
Die Causa Buwog, in der Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger nicht rechtskräftig verurteilt wurden, hat auch zivilrechtliche Folgen. Die CA Immo hat nun in erster Instanz einen Schadenersatzprozess gegen den Staat und Kärnten verloren.
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Die CA Immo hat ein Gerichtsverfahren gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten verloren. Mit ihrer Schadenersatzklage auf eine Million Euro wollte die Immobiliengesellschaft Ansprüche aus der Buwog-Privatisierung geltend machen, bei der sie bekanntermaßen nicht zum Zug gekommen ist. Ihren Schaden bezifferte die CA Immo mit fast zwei Milliarden Euro, von denen sie zunächst eine Million Euro geltend gemacht hat.

Eine Richterin des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen wies die Klage nun ab, in ihrem Urteil von 3. November kam sie zum Schluss, dass die Ansprüche verjährt seien. Die CA Immo hätte ihre Klage früher einbringen müssen, heißt es in dem Urteil. Der behauptete Schaden sei schon 2004 eingetreten. Die Begründung der Richterin: "Spätestens mit Erhalt der Anklageschrift Anfang August 2016, in der ausdrücklich sowohl das Verhalten des Erstnebenintervenienten (Karl-Heinz Grasser; Anm.) im Rahmen des Vergabeverfahrens, aber auch die Involvierung von Dr. Jörg Haider als Landeshauptmann der Zweitbeklagten (des Landes Kärnten; Anm.), im Detail dargelegt wurden, hatte die Klägerin vom gesamten Sachverhalt, aus dem sie den nun gegenständlichen Anspruch ableitet, Kenntnis."

Dem Verfahren haben sich Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser und der Masseverwalter in Walter Meischbergers Konkursverfahren als Nebenintervenienten auf Beklagtenseite angeschlossen.

Grasser und Meischberger wurden im Strafverfahren zur Privatisierung der Bundeswohnungsesellschaften Buwog und Co. nicht rechtskräftig verurteilt, zu acht bzw. sieben Jahren Haft. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Ob die CA Immo das Urteil des Zivilgerichts bekämpfen wird, war am Montag zunächst noch nicht klar. Das Unternehmen verwies in einer Ad-hoc-Meldung darauf, dass man alle möglichen Rechtsmittel evaluieren werde. (Renate Graber, 6.11.2023)