Nach der tödlichen Hundeattacke im oberösterreichischen Naarn vor rund einem Monat geht die Hundehalterin nun gegen ein landesweit und zugleich lebenslang erlassenes Halteverbot vor. Konkret hat der Anwalt der 37-Jährigen im Namen seiner Mandantin eine entsprechende Berufung eingebracht, berichtet die "Kronen Zeitung".

Der Hund, der in Naarn in Oberösterreich eine Joggerin tötete, war ein American Staffordshire Terrier.
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Haltung oder Zucht aktuell kein Thema

In der Beschwerde wird angeführt, dass das landesweite Halteverbot eine "überschießende Reaktion" des örtlichen Bürgermeisters gewesen sei. Eine Haltung oder Zucht komme für seine Mandantin zwar derzeit nicht infrage, dennoch wäre es angebracht gewesen, wenn der Bürgermeister vor dem Bescheid mit der Halterin gesprochen hätte, so der Anwalt. Nach dem oberösterreichischen Hundehaltegesetz ist der Bürgermeister jedenfalls dazu berechtigt, ein entsprechendes Verbot zu erteilen. Mit dem Einspruch wandert der Fall nun zum oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht.

Kein Kommentar aus dem Rathaus

Auf STANDARD-Nachfrage zeigt sich Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) jedenfalls erstaunt über die Beschwerde, will diese aber nicht näher kommentieren: "Es handelt sich um ein laufendes Verfahren."

Anfang Oktober wurde eine 60-jährige Joggerin von drei American Staffordshire Terriern attackiert und getötet. Die Hundehalterin wurde bei der Attacke verletzt, als sie dazwischenging. Einer der drei Hunde wurde daraufhin eingeschläfert, die anderen wurden der Besitzerin abgenommen. Gegen sie wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. (Markus Rohrhofer, 7.11.2023)