Die Zentrale der RBI am Wiener Stadtpark
In der außerordentlichen Aktionärsversammlung der Raiffeisenbank International wird auch über die Gewinnverteilung entschieden.
Reuters/Leonhard Föger

Wien – Am 21. November werden die Aktionärinnen und Aktionäre der Raiffeisen Bank International (RBI) zu einer außerordentlichen Hauptversammlung zusammenkommen. Drei Tagesordnungspunkte stehen auf der Agenda des Treffens, das in der Halle F der Wiener Stadthalle abgehalten wird. Darunter ist die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022, wobei der Vorstand "in Kenntnis der Geschäftsentwicklung und der Ertragslage der RBI-Gruppe in den letzten Monaten" eine Dividendenzahlung von 80 Cent je Stammaktie vorschlagen wird.

Zudem stehen zwei Änderungen der RBI-Satzung an. Bei einer geht es um Veröffentlichungen, die mangels dessen Existenz nicht mehr im Amtsblatt der Wiener Zeitung stattfinden können. Sie sollen in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) verlautbart werden, so die Aktionäre zustimmen. Außerdem soll die Hauptversammlung künftig "mit physischer Anwesenheit" oder rein virtuell oder hybrid durchgeführt werden können, darüber entscheidet der Vorstand mit dem Aufsichtsrat, wie es in der künftigen Satzungsbestimmung heißen soll.

Auch eine Wahl in den Aufsichtsrat steht auf dem Programm. Der Chef der Raiffeisen Landesbank Kärnten, Manfred Wilhelmer, soll Peter Gaupner nachfolgen, der sein Mandat im Juni niedergelegt hat. (gra, 9.11.2023)