Eine private Drohne schwebt.
Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen bei der Behörde registriert werden.
USA TODAY Sports via Reuters Con

Im Gastbeitrag erklären Dagmar Lehner und Stefan Georgiev vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), welche Rechtsvorschriften für Drohnen gelten.

Inspektionsflüge, Katastrophen- oder Rettungseinsätze, Luftaufnahmen für Film und Fernsehen oder einfach Spaß am Fliegen – immer mehr Drohnen sind in der Luft. Doch welche rechtlichen Regelungen gibt es für den Drohnenflug? Jedenfalls gilt: je höher das Einsatzrisiko, desto höher die Voraussetzungen.

In der Kategorie "Offen" werden unter anderem Drohnen mit einem Startgewicht von weniger als 250 Gramm (Subkategorie A1, technische Klasse C0) betrieben, wobei sie sich in direkter Sichtverbindung und in einer maximalen Höhe von 120 Metern befinden. Die meisten Hobbyeinsätze fallen in diese Kategorie. Eine eigene Bewilligung oder eine spezielle Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.

Onlinekurs

Wer Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht steuern möchte, absolviert zuvor einen kostenlosen Onlinekurs mit Onlinetest bei der Austro Control und erwirbt den dafür erforderlichen Kompetenznachweis. Dieser sogenannte kleine Drohnenführerschein gilt für die Drohnenkategorie Offen / Subkategorien A1 und A3 und demnach für Drohnen mit geringem Betriebsrisiko.

Für Drohnen mit geringerem Gewicht ist der Kurs zwar nicht vorgeschrieben, jedoch durchaus empfehlenswert, da viele praxisbezogene Informationen rund um den Flug und das Fluggerät vermittelt werden. Für die Kategorie A2 sind zusätzlich eigenständiges Flugtraining sowie eine Theorieprüfung bei der Austro Control zu absolvieren (der sogenannte große Drohnenführerschein).

Registrierung

Eine Registrierung bei der Austro Control als Betreiber oder Betreiberin einer Drohne ist dann erforderlich, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt. Drohnen-Betreiberinnen und -Betreiber erhalten von der Austro Control eine Registrierungsnummer, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Liegt das Gewicht der Drohne darunter, ist eine Registrierung nur dann nötig, wenn sie Daten erfasst oder es sich um eine High-Speed-Drohne (diese haben eine kinetische Aufprallenergie von mehr als 80 Joule) handelt. Eine Kamera an Bord einer Drohne bedeutet demnach Registrierungspflicht, unabhängig vom Gewicht der Drohne.

Registrierungspflichtige Drohnen sind unter Angabe der gerätespezifischen Daten ausreichend zu versichern. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, daher gilt es, die versicherungsrechtlichen Vorschriften des Luftfahrrechts zu beachten. Ausreichender Versicherungsschutz ist nur über entsprechende Drohnenversicherungen möglich, eine Haushaltsversicherung bspw. würde die spezifischen Versicherungsanforderungen (auch unverschuldete Abstürze müssen von der Versicherung umfasst sein) nicht abdecken.

Heikler Kameraeinsatz

Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen bieten für Hobbypiloten einen großen Anreiz. Jede und jeder kennt mittlerweile atemberaubende Luftaufnahmen aus nie dagewesenen Perspektiven. Dennoch gilt, wenn Personen ins Bild gelangen: Personenbezogene Daten unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz und dürfen nur im Rahmen der rechtlich zulässigen Ausnahmefälle verarbeitet werden.

Auch beim Drohnenflug gilt somit, dass eine Verarbeitung von Daten (dazu zählt das Aufnehmen und Speichern von Bildmaterial) außerhalb rein privater Zwecke nur zulässig ist, wenn es einen Rechtfertigungsgrund dafür gibt. Ein solcher Grund, der das Verarbeiten von Personendaten erlaubt, ist etwa die Einwilligung der betroffenen Person oder eine entsprechende vertragliche Grundlage.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der (höchst)persönliche Lebens- und Rückzugsbereich von Personen vor jeglichen Eingriffen rechtlich geschützt ist. Auch wenn das Überfliegen privater Grundstücke nach luftfahrtrechtlichen Vorschriften zulässig ist, darf keine Gefahr für Personen oder Sachen bestehen und kein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen.

Sicherheit

Drohnen können Leben retten, zum Beispiel im Einsatz nach Lawinenabgängen oder bei der Suche nach vermissten Personen. Drohnen machen auch Spaß, liegen gerne etwa zu Weihnachten unter dem Christbaum und werden als Hobby betrieben. Dennoch stellen Drohnen auch eine Gefahr dar, insbesondere bei Kollisionen.

Der sichere Drohnenbetrieb hängt weniger von der Technologie ab, sondern in erster Linie von den Fähigkeiten und dem Verhalten des Drohnenpiloten. Unabhängig von der Größe der Drohne bleibt der Mensch der entscheidende Faktor in Bezug auf die Sicherheit. (Dagmar Lehner, Stefan Georgiev, 12.11.2023)