Richter des Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig.
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Karlsruhe/Berlin – In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.

Corona-Mittel für Klimaschutz umgeschichtet

Konkret geht es um 60 Milliarden Euro, mit denen der Bund wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung aufgestockt hatte. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.

Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.

Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse für nichtig erklärt worden, sagte die Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Mit dem Urteil vom Mittwoch hat die Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erfolg.

Klage von CDU/CSU

Sie hatte gegen das entsprechende Haushaltsgesetz geklagt, weil aus ihrer Sicht damit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umgangen wurde. Zwar habe die Corona-Pandemie ausnahmsweise zur Aussetzung der Schuldenbremse berechtigt, so die Kläger. Aber die nicht benötigten Gelder dann in das Sondervermögen Energie- und Klimafonds zu verschieben sei nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen.

Außerdem sei der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend und damit verspätet verabschiedet worden. Das entsprechende Haushaltsgesetz trat erst im Februar 2022 in Kraft. (APA, Reuters, red, 15.11.2023)