Tesla-Arbeitern ist eine Dienstkleidung vorgeschrieben.
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Das Verbot des Autobauers Tesla, Gewerkschafts-T-Shirts im Betrieb seines Hauptwerks in Fremont/Kalifornien zu tragen, ist kein Verstoß gegen US-Arbeitsrecht. Ein Berufungsgericht in New Orleans hat eine Entscheidung der amerikanischen Arbeitsaufsichtsbehörde NLBR vom vergangenen Jahr gekippt, die das T-Shirt-Verbot als rechtswidrig eingestuft hatte. Eine Ausnahme wollte die NLBR nur unter besonderen Umständen zulassen, etwa aus Sicherheitsbedenken.

Pflicht zum Firmen-Trikot

Tesla verpflichtet die Beschäftigten, am Arbeitsplatz die schwarzen firmeneigenen Trikots mit Tesla-Logo zu tragen. Das Verbot, für die Gewerkschaft United Auto Workers auf der Kleidung zu werben, ist dem Urteil zufolge in Ordnung, da gleichzeitig das Anbringen von UAW-Aufklebern in jeder Zahl und Größe gestattet ist. Der als gewerkschaftsfeindlich bekannte Autobauer hatte die Uniformierung bei der Arbeit 2017 eingeführt, als die UAW versuchte, in seiner Fabrik Mitglieder zu gewinnen. Zur Begründung der "Teamwear"-Richtlinie hieß es, diese sei notwendig, um sicherzustellen, dass Autos während der Montage nicht beschädigt würden.

Die Gewerkschaft hat Tesla verschiedene unrechtmäßige Taktiken vorgeworfen, um das Organisieren der Mitarbeitenden zu verhindern. Tesla bestritt das. Anhängig beim Berufungsgericht ist ein weiterer NLRB-Beschluss, nach dem Tesla-Chef Elon Musk 2018 gegen Bundesarbeitsrecht verstieß. Damals drohte er via Twitter (heute X), dass Mitarbeiter ihre Aktienoptionen verlören, wenn sie einer Gewerkschaft beitreten würden. (APA, 15.11.2023)