Regenwetter für den chinesischen Online-Händler.
AP/Ng Han Guan

Mit der Absage der Abspaltung und des Börsengangs der Cloud-Sparte hat der chinesische Online-Händler Alibaba Anleger verschreckt. Die Aktien brachen am Freitag in Hongkong um zehn Prozent ein. Dadurch schrumpfte der Börsenwert des Konzerns um umgerechnet etwa 18 Milliarden Euro.

Die Entscheidung Alibabas sei eine Überraschung, sagte Jon Withaar, Asien-Experte beim Vermögensverwalter Pictet. "Wir fragen uns, ob es hinter den Kulissen Probleme gibt, von denen wir nichts wissen."

Exportbeschränkung als Grund

Alibaba hatte Unsicherheiten im Zusammenhang mit den US-Exportbeschränkungen für Computerchips, insbesondere bei Spezialprozessoren für Künstliche Intelligenz (KI), als Grund für die Kehrtwende angeführt. Vor einigen Tagen hatte der chinesische Videospiele-Anbieter Tencent gewarnt, das Embargo beeinträchtige sein Cloud-Geschäft. Daher suche man verstärkt nach chinesischen Alternativen für Computerchips.

Der Börsengang der Cloud-Sparte war Teil des größten Umbaus der Firmengeschichte von Alibaba. Der Konzern hatte im Frühjahr angekündigt, sich in sechs eigenständige Einheiten aufspalten zu wollen. Alibaba selbst werde künftig als Holding fungieren. Die Cloud-Sparte werde zwar vorerst nicht an der Börse debütieren, aber weiterhin unabhängig arbeiten, betonte Alibaba-Mitgründer Joseph Tsai. Gleichzeitig werde der Konzern Investitionen in KI vorantreiben.

Bei dieser sich stürmisch entwickelnden Technologie sei Schnelligkeit entscheidend, betonte Brian Wong, früherer Alibaba-Manager und Autor eines Buchs über den Amazon-Rivalen. "Wenn man das Zeitfenster verfehlt, verpasst man die Chance, in der Branche eine Schlüsselrolle zu spielen." Alibaba habe eine harte Entscheidung getroffen, die sich langfristig aber sicher auszahlen werde.

Alibaba war einst das wertvollste börsennotierte Unternehmen Asiens. Auf dem Höchststand der Aktie im Oktober 2020 war der Konzern umgerechnet rund 763 Milliarden Euro wert. Aktuell ist es weniger als ein Viertel dieses Betrags. (APA, 17.11.2023)