
Innsbruck/Bad Häring – Ein 32-Jähriger ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er vergangenen Juni seinem Vater in Bad Häring (Bezirk Kufstein) bei der Hochzeit seiner Schwester einen Faustschlag versetzt haben soll und dieser daraufhin verstarb. Vor Gericht bekannte sich der Mann zu Beginn des Prozesses teilweise schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vater und Sohn sollen sich bei der Hochzeit der Schwester des Angeklagten gestritten haben. Es kam bei der laut Anklage "alkoholisierten und emotionalen Auseinandersetzung" zu dem Vorfall. Das schilderte auch der Angeklagte bei seiner Einvernahme: "Ich habe meinem Vater vorgeworfen, dass er in meiner Kindheit nicht für mich da war." Danach sei es zu dem folgenschweren Streit gekommen. "Mein Vater hat mir aber zuerst einen Schlag versetzt", verteidigte er sich.
Im Anschluss habe er "ohne nachzudenken mit der Faust zugeschlagen", erklärte der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat rund 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte. Der Streit sei einfach eskaliert: "Zuerst stritten wir am Gang vor den Toiletten, dann ging es am Parkplatz weiter." Nach dem Schlag des Vaters habe er "Schmerz empfunden", sei allerdings "nicht seelisch gekränkt gewesen." "Das Verhältnis zum Vater war aber nicht gut, wir haben zuvor sechs Jahre keinen Kontakt mehr gehabt", schilderte er die Beziehung.
Gericht: "Nicht wirklich reumütig"
Im Rahmen des Streits im Gasthaus kam es auch zu einer Verletzung der Stiefschwester. Diese hatte sich dem Streit zwischen Vater und Sohn in den Weg gestellt. "Ich habe sie nicht verletzt", sagte der Angeklagte dazu jedoch mehrfach. Die als Zeugin einvernommene Stiefschwester und die neue Ehefrau des Opfers hatten das aber anders in Erinnerung. Auch Richterin Helga Moser glaubte den Zeugen schließlich und sprach den 32-Jährigen im zweiten Anklagepunkt der Körperverletzung schuldig.
Zuvor hatte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer ausgeführt, dass der Vorfall "an Tragik nicht zu überbieten ist". Fakt sei aber auch, dass der Angeklagte "mit einem wuchtigen Faustschlag zurückschlug". Das relativierte auch sein Verteidiger nicht, gab jedoch zu bedenken: "Es gibt aber eine Vorgeschichte." Es kam nach dem Schlag des Vaters zu einer "strafrechtlich relevanten Gemütsbewegung". Da sein Mandant unbescholten sei, müsse es auch kein "härteres Urteil" geben, da eine solche Tat überhaupt nicht zu seinem "sonstigen Wesen passt".
Nach dem Faustschlag war der 63-Jährige am Asphaltboden am Parkplatz vor dem Gasthaus, wo die Hochzeitsfeier stattgefunden hatte, aufgeschlagen. Dabei erlitt er einen Gefäßabriss im Hirn. Der Mann war an Ort und Stelle reanimiert worden, verstarb aber später im Krankenhaus. Der 32-jährige Sohn wurde noch am selben Abend festgenommen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Helga Moser hatte in ihrer Urteilsbegründung erschwerend ins Treffen geführt, dass der Angeklagte sich "nicht wirklich reumütig" gezeigt habe. Dass sein Vater zuerst zugeschlagen habe, wertete das Gericht in Anbetracht der "außerordentlich hohen Gewalt" nicht als mildernd. Zugute kam dem 32-Jährigen, der mit 1,7 Promille stark alkoholisiert gewesen war, dass er zuvor unbescholten war. (APA, 20.11.2023)