Der Kabel-TV- und Streaming-Anbieter Sky hat wegen fragwürdiger Ausgestaltung seiner Website eine juristische Niederlage erlitten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war gegen das Unternehmen vor Gericht gezogen, da Sky nach Ansicht der Konsumentenschützer die Kündigungsmöglichkeit für Abokunden auf seiner Website zu gut versteckt hatte.

Konkret können Kunden beim Aufruf des Sky-Portals keinen direkten Weg zur Kündigung finden. In Ermangelung eines entsprechend benannten Links hilft hier auch die Suchfunktion des Browsers nicht. Sky hielt das auch nicht für nötig, da die Nutzung der Browsersuche (üblicherweise über das Tastenkürzel Strg+F direkt aufrufbar) "kein übliches Verfahren" sei.

Das Logo des TV/Streaminganbieters Sky.
Die Verbraucherzentrale NRW setzte sich vor dem LG München gegen Sky durch.
DER STANDARD/Pichler

Wer sein Abo kündigen will, muss erst am unteren Rand der Webseite einen Link mit der Bezeichnung "Weitere Links einblenden" anklicken und landet dann in einem neuen Menü mit einer Liste aus weiteren dutzenden Links. Erst unter dieser Liste ist am Seitenende schließlich der Eintrag "Kündigen" zu finden. Eine Praxis, die Golem zumindest seit März dieses Jahres nachweisen kann.

Vorausgegangen war dem Verfahren eine Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale, worauf laut dieser aber keine Reaktion erfolgte. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil verpflichtete das Landgericht München Sky dazu, die Kündigungsoption auf seiner Website rechtskonform zu gestalten.

Textlink mit der Beschreibung
Hinter diesem Link am Seitenende verbirgt sich eine Linkliste, unter der erst die "Kündigen"-Option auffindbar ist.
DER STANDARD/Pichler

Grundsätzlich sind müssen Anbieter kostenpflichtiger Abos die Kündigung per Schaltfläche ermöglichen. Dieser Button muss gut lesbar und leicht auffindbar sein, was beides laut Gericht nicht gegeben war. Die Option müsse gleich gut wahrnehmbar sein wie jene, mit welcher der Prozess zum Abschluss eines Abos eingeleitet wird. Dieser ist durch blaue Unterlegung auf der Sky-Website gut erkennbar, während der Kündigungsbutton kleiner und grau eingefärbt ist.

Sollte das Urteil nicht angefochten werden und in Kraft treten, so dürfen Sky-Deutschland-Kunden laut Verbraucherzentrale NRW ihr Abo unabhängig von Kündigungsfrist und Restlaufzeit kündigen, sofern sie es vor der Anpassung des Kündigungsbuttons abgeschlossen haben. (red, 21.11. 2023)