Deutscher Bundestag Berlin
Mit dem Budget 2024 hat der deutsche Bundestag eine große Baustelle vor sich.
IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Berlin – Der bisherige Zeitplan für die Beratung des deutschen Bundeshaushalts für 2024 ist auf Eis gelegt worden. Die für Donnerstag angesetzten Schlussberatungen des Haushaltsausschusses des Bundestags wurden am Mittwoch abgesagt, ohne dass ein neuer Termin genannt wurde. Damit ist offen, ob Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr einen Etat für 2024 beschließen können.

Die Haushälter von SPD, Grünen und FDP begründeten dies mit einem Verfassungsgerichtsurteil, das den Nachtragshaushalt 2021 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit für nichtig erklärt. Sie wollten "einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt". Einen neuen Zeitplan nannten sie aber nicht.

Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg erklärte, es habe lange genug gedauert. "Aber nun hat die Ampel endlich begriffen, wie weitreichend die Folgen des Urteils wirklich sind", sagte Middelberg der Nachrichtenagentur Reuters. Mit der Absage kehre Vernunft in das Verfahren ein. "Die Ampel war kurz davor, einen weiteren verfassungswidrigen Haushalt zu verabschieden", sagte Middelberg. "Jetzt können die Folgen des Urteils ganz genau und besonnen geprüft und die Haushaltsplanung entsprechend angepasst werden. Die Ampel wird nun Prioritäten setzen und damit auch Einsparungen vornehmen müssen."

Aufs Tempo drücken muss die Regierung aus Unionssicht indes beim Haushalt 2023. "Schnell handeln muss die Ampel hinsichtlich eines Nachtragshaushalt 2023", sagte Middelberg. "Denn dieser muss zwingend noch vor Jahresende verabschiedet werden."

60 Milliarden Euro gestrichen

Das Bundesverfassungsgericht hatte der deutschen Bundesregierung vergangene Woche 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds (KTF) verfassungswidrig war. Das Geld fehlt der Regierung nun. Hinzu kam, dass nach dem Gerichtsurteil auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) fragwürdig wurde. Der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als "Doppelwumms" bezeichnete Fonds zur Dämpfung der Energiepreise war 2022 unter Aussetzung der Schuldenbremse mit Kreditermächtigungen von 200 Milliarden Euro ausgestattet worden, die größtenteils aber erst 2023 und 2024 verwendet werden sollten. Das Gericht hatte klargemacht, dass solche Notlagenkredite nur in dem Jahr verwendet werden dürften, in dem sie beschlossen worden seien. (Reuters, APA, 22.11.2023)