Der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache klagte exxpress.at wegen übler Nachrede und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und bekam Recht.
Der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache klagte exxpress.at wegen übler Nachrede und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und bekam Recht.
IMAGO/Martin Juen

Der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache klagte exxpress.at wegen übler Nachrede und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen gab dem Ex-Politiker recht: Das Online-Boulevardmedien wurde zu einer Zahlung von rund 13.000 Euro verurteilt, berichtet krone.at. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Inhalt der Klage waren unter anderem Berichte von exxpress.at über die Scheidung des Ex-Politikers. Konkret ging es um 46 Beiträge auf der Website, App und in sozialen Medien: "Es dürfen auch bei Politikern keine privaten Informationen veröffentlicht werden", sagte die Richterin laut krone.at. Bei allen Artikeln sah das Gericht einen Verstoß gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich.

13.000 statt 100.000 Euro

Exxpress.at muss Strache laut Urteil rund 13.000 Euro zahlen. Die Antragstellerseite habe eine Verurteilung im oberen Bereich gefordert, was bis zu 100.000 Euro pro Veröffentlichung bedeutet hätte. Die Richterin begründete die weitaus niedrigere Summe mit der "schlechten wirtschaftlichen Situation" von exxpress.at und der Verpflichtung, Medien durch eine Verurteilung nicht in ihrer Existenz zu bedrohen.

Anders interpretiert exxpress.at auf seiner Website das Urteil: "Das große Abkassieren ist jedenfalls gescheitert", kommentiert das Boulevardmedium das Urteil in Richtung Strache.

Im Zusammenhang mit dem Schutz seines Privatlebens ging der ehemalige FPÖ-Klubobmann gegen mehrere Medien vor. (red, 29.11.2023)