Frau hält ein Smartphone
Laut VKI können besonders Personen betroffen sein, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss des Handyvertrags genutzt haben.
AP

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Achtsamkeit bei Indexanpassungen ihrer Handyrechnungen. Hintergrund ist ein Fall bei "Drei", wo bei einem Konsumenten die Indexanpassung nicht vom vereinbarten Angebotspreis aus, sondern von einem doppelt so hohen Wert ausgehend berechnet wurde, schreibt der VKI.

Der Konsument hatte einen Handyvertrag mit einem Aktionspreis von 25 Euro pro Monat abgeschlossen. Bei einer Indexanpassung wurde die Preiserhöhung jedoch nicht ausgehend von diesem Preis, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat aus berechnet. Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte wie es aufgrund der Indexanpassung möglich gewesen wäre. Eine Beschwerde des Verbrauchers bei "Drei" habe zu keiner Lösung geführt, schreibt der VKI.

Der Verein hielt die Vorgangsweise jedoch für unzulässig und brachte eine Mahnklage ein. Nach dieser erhielt der Konsument den überhöhten Betrag zurück.

"Wir gehen von keinem Einzelfall aus. Gerade Konsument:innen, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein", sagte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller. Der VKI rät allen Konsumenten und Konsumentinnen, regelmäßig ihre Handyrechnung zu kontrollieren und bei Fehlern ihren Telekom-Anbieter zu kontaktieren und eine Berichtigung zu fordern. (APA, 29.11.2023)