FFP2-Masken
Mit der Spätantragsrichtlinie könnennun6.754 Anträge bearbeitet werden.
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Wien – Mehr als 6.700 Unternehmen sollen mit einiger Verspätung jetzt doch noch zu ihren Corona-Hilfsgeldern kommen: Nach der Einigung mit der EU-Kommission wurde nun auch die nationale Richtlinie für Spätanträge erlassen – ab 4. Dezember können die Anträge nun über das Unternehmensservice-Portal neu gestellt und bearbeitet werden, wie das Finanzministerium am Freitag mitteilte. Die Auszahlungen sollen ab Mitte Dezember starten.

Einigung zwischen Österreich und EU-Kommission

Der Hintergrund: Während der Corona-Pandemie hat das Finanzministerium über die Covid-Finanzierungsagentur Cofag rund 15 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern an Unternehmen ausbezahlt. Weil die Antragsfristen dafür gegen das EU-Beihilfenrecht verstießen und Erstanträge nach dem 30. Juni 2022 nicht im Einklang mit dem EU-Recht waren, drohten betroffenen Unternehmen sogar Rückforderungen. Nach der Einigung zwischen Österreich und der EU-Kommission wurde nun die nationale Richtlinie als Rechtsgrundlage für neuerliche Anträge und Auszahlungen erlassen. "Mit der neuen Richtlinie erhalten jene Unternehmen, die aufgrund von Spätanträgen auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen der Europäischen Kommission im Einklang stehen", sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) laut Mitteilung.

Insgesamt können mit der Spätantragsrichtlinie 6.754 Anträge nun bearbeitet werden. Das insgesamt zu bearbeitende Volumen beläuft sich auf maximal 183 Millionen Euro, die beantragt wurden. Darüber hinaus sind noch knapp 3.000 weitere Anträge zu bearbeiten, die aber noch von einer Lösung im Zusammenhang mit Konzernobergrenzen abhängig sind. Um wie viel Geld es dabei geht, ist laut Finanzministerium noch schwer abzuschätzen, da es noch keine Einigung mit dem Vizekanzleramt über die Sanierung gebe und nicht klar sei, welche Summe durch die neue Berechnung entsteht. (APA, 1.12.2023)