Stadttempel
Vor dem Stadttempel in der Wiener Innenstadt waren am 2. November 2020 mehrere Menschen getötet worden.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Der Prozess um mutmaßliche Helfer beim Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien muss teilweise wiederholt werden. Das wurde am Montag bekannt. Der OGH hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben. Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.

Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts.

Davon unberührt blieben die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Über die aufgehobenen Anklageaspekte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation muss nun ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden.

Im Februar war der Prozess gegen mehrere mutmaßliche Unterstützer des Wien-Attentäters mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende gegangen. Bereits im September war bekannt geworden, dass der Prozess womöglich zu Teilen wiederholt werden muss. (APA, red, 4.12.2023)