Verankert Mitspracherechte für Redaktion und publizistische Leitlinien: Das Redaktionsstatut des STANDARD tritt diesen Freitag in Kraft.
Foto: Heidi Seywald

Wien – Die STANDARD-Redaktion hat am Donnerstag das erste Redaktionsstatut in den 35 Jahren des Bestehen des Mediums beschlossen. Die Zustimmung der Redaktionsversammlung zum Statut lag deutlich über der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Redaktionsbeirat und Geschäftsführung der STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. haben darin nach etlichen Verhandlungsrunden unter anderem Mitspracherechte für die Redaktion verankert und publizistische Leitlinien festgeschrieben. "Das Statut stärkt die Unabhängigkeit der gesamten Redaktion", sagt der Vorsitzende des Redaktionsbeirats, Laurin Lorenz. "Qualitätsstandards, die wir als Redaktion bereits leben, sind nun auch im Statut abgesichert."

In einer Zeit, in der unabhängige Medien zunehmend politisch sowie wirtschaftlich unter Druck geraten, brauche man mehr denn je Instrumente, um Redaktionen zu schützen, sagt Lorenz. Zu diesen zählen Transparenz, Mitbestimmung bei personellen Weichenstellungen und Werkzeuge zur Konfliktlösung im Fall inhaltlicher Streitigkeiten.

Das Redaktionsstatut, das auch von der STANDARD-Chefredaktion unterstützt wird, tritt an diesem Freitag in Kraft. Verhandelt hat dieses der aktuelle Redaktionsbeirat, der im September 2022 von der Redaktionsversammlung mit der Erstellung eines Statuts betraut wurde. Diesem gehören Laurin Lorenz, Muzayen Al-Youssef, Renate Graber, Sebastian Fellner, Daniel Müller, Colette M. Schmidt und Luise Ungerboeck an. Im Februar wird ein neuer Beirat gewählt.

Redaktionsstatute regeln gemäß § 5 Mediengesetz die Kompetenzen zwischen Redaktion und Verlag eines Mediums. (red, 22.12.2023)