Nach Auto-Rückrufen und Ärger mit nordischen Gewerkschaften bei Tesla und stark sinkenden Werbeerlösen bei X (vormals Twitter) muss sich der umstrittene Tech-Manager Elon Musk nun mit einem weiteren Rückschlag beschäftigen. Am Freitag fällte ein US-Bundesrichter ein Urteil zu einer im vergangenen Juni eingereichten Klage, berichtet NBC.

Vor Gericht gezogen war Mark Schobinger, vormals hauptverantwortlich für Mitarbeiter-Entschädigungen bei X. Er legte zahlreiche Dokumente vor und erhob den Vorwurf, dass das Unternehmen ihm und zahlreichen Mitarbeitern noch Bonuszahlungen in Millionenhöhe schulde. Richter Vince Chhabria sah in der Untätigkeit des Unternehmens einen Vertragsbruch gemäß kalifornischen Rechts.

Ex-Manager bekam Recht

Das Netzwerk hatte noch vor der Übernahme durch Musk seinen Mitarbeitern die Auszahlung von 50 Prozent der für 2022 erreichbaren Bonuszahlungen für die Erreichung bestimmter Ziele versprochen. Dieses Versprechen wurde laut Darstellung von Schobinger, der X im Mai 2023 verlassen hat, auch nach dem Eigentümerwechsel erneuert.

Mehr Ärger für Elon Musks X.
AP/Leon Neal

Die Anwälte von X beriefen sich darauf, dass es sich um eine mündlicher Zusicherung gehandelt habe, die nach texanischem Recht keinen bindenden Vertrag darstellten. Chhabria befand allerdings, dass der Fall nach kalifornischem Recht beurteilt werden müsse – das Hauptquartier von X befindet sich in der kalifornischen Metropole San Francisco – und die ausgebliebenen Zahlungen somit einen Vertragsbruch darstellten. Nachdem Schobinger seinen Teil der Vereinbarung erfüllt hatte, sei das Unternehmen zahlungspflichtig.

Viel juristischer Ärger

NBC bemühte sich bei X um eine Stellungnahme, konnte eine solche aber vom offiziellen Auftritt auf X nicht bekommen. Eine Presseabteilung betreibt die Plattform nicht mehr, sie war von Musk geschlossen worden. Das Social Network ist seit der Übernahme an der juristischen Front gut beschäftigt. Ihm wird unter anderem Diskriminierung gegenüber Frauen und älteren Mitarbeitenden vorgeworfen, ebenso auch die Verabsäumung, Mitarbeiter fristgerecht über die Massenkündigungen zu informieren. (red, 24.12.2023)