Der Standard

Tagesvignette

Mit der Einführung der nun gelben Autobahnvignette für 2024 startete am 1. Dezember auch die neue Tagesvignette. Sie kostet 8,60 Euro und ist nur online erhältlich. Anders als Jahres- und Zwei-Monats-Vignetten ist die neue Tagesvignette, wie auch die Zehn-Tages-Vignette, sofort und nicht erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Die Tagesvignette gibt es auch für einspurige Kfz und kostet dann 3,40 Euro. Die Jahresvignette für Pkw bis 3,5 Tonnen bleibt heuer bei 96,40 Euro. (glu)

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Raser-Autos

Ab März kann extremen Raserinnern und Rasern das Auto beschlagnahmt und dieses dann versteigert werden – nach Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder außerorts mehr als 90 km/h. Gehört das Auto nicht dem Raser selbst, kann das Fahrzeug nur beschlagnahmt, nicht aber versteigert werden. Allerdings wird dann ein lebenslanges Lenkverbot des Rasers in die Fahrzeugpapiere eingetragen – das gilt auch bei einem Leasingauto. (glu)

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Klimaticket gratis

Zu ihrem 18. Geburtstag sollen 2024 erstmals alle jungen Erwachsenen ein staatlich finanziertes Klimaticket bekommen. Damit können sie für ein Jahr fast alle öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich gratis nutzen, regulär kostet so ein Ticket 1095 Euro. Die Begünstigten müssen das Ticket aber nicht unbedingt schon 2024 einlösen: Sie haben drei Jahre Zeit, um es abzuholen. Die Regierung hat die Aktion bereits budgetiert – an einigen Details wird derzeit aber noch gefeilt. (ta)

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CO2-Preis steigt

Mit Jahreswechsel steigt der CO2-Preis erneut an. Die 2022 eingeführte Maßnahme soll klimaschädliches Verhalten teurer machen. Zuletzt lag der Preis bei 32,5 Euro je Tonne, mit 1. Jänner ist er auf 45 Euro pro Tonne angestiegen. Dadurch steigen auch die Spritpreise um jeweils rund 3,5 Cent: Beim Benzin werden nun insgesamt zwölf Cent Steuer fällig, beim Diesel-Literpreis 13,5 Cent. Eigentlich hätte der Preis 2023 schon weiter ansteigen sollen, der Schritt wurde aufgrund hoher Energiekosten jedoch ausgesetzt. (lauf)

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Kalte Progression

Die Regierung fördert mit dem "dritten Drittel", über das sie im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression alljährlich verfügen kann, heuer untere und mittlere Einkommen. Das führt zu einer Verschiebung der Steuerstufen und steuerlichen Änderungen. Die untersten vier Tarifgrenzen werden angehoben, Einkommen bis 12.816 Euro sind steuerfrei. Überstunden werden steuerlich begünstigt. Angehoben wird auch der Gewinnfreibetrag für Selbstständige. (bpf)

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E-Cards

Ab 15. Jänner werden prinzipiell alle E-Cards ohne Foto gesperrt, außer bei unter 14-Jährigen, über 70-Jährigen und Versicherten mit Pflegestufe vier bis sieben. Die Kartensperre ändert nichts am Versicherungsstatus. Die meisten Menschen haben die E-Card mit Foto automatisch erhalten, das Bild stammt von Pass- oder Führerscheinbehörden oder aus dem Fremdenregister. Wer ein Passbild nachbringen muss, findet Stellen dafür unter www.chipkarte.at/foto. (spri)

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Neuerdings auf Kasse

Mit der Gesundheitsreform wurde ein Ausbau des niedergelassenen Kassenbereichs angekündigt, konkret sollen statt bis Jahresende nun bis Ende März 100 neue Kassenstellen und zusätzlich neue Primärversorgungseinheiten entstehen. Außerdem wird es österreichweit Untersuchungen auf Kasse geben, die bisher keine Kassenleistung waren: nämlich Prostata-MRTs und Herz-CTs. Für psychologische Krankenbehandlung gibt es zudem einen Zuschuss. (spri)

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Frauen arbeiten länger

Was bereits vor mehr als dreißig Jahren gesetzlich verankert wurde, wird ab jetzt schlagend: Das Pensionsantrittsalter von Frauen wird ab 2024 von bisher 60 Jahren in Halbjahresschritten auf das geltende männliche Niveau von 65 Jahren herangeführt, das im Jahr 2033 erreicht wird. Frauen, die im ersten Halbjahr 1964 auf die Welt kamen, dürfen somit erst mit 60,5 Jahren in Pension. Im zweiten Halbjahr 1964 geborene Frauen müssen bis 61 arbeiten – et cetera. (ta)

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Sonnenenergie fördern

Durch eine Anpassung des Fördersystems soll der Ausbau der Sonnenenergie in Österreich weiter vorangetrieben werden. Künftig müssen keine Anträge mehr für die Förderung gestellt werden. Stattdessen sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt, deren Zubehör sowie Speicher und die Installation seit 1. Jänner von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung betrifft auch Balkonkraftwerke. Die Maßnahme gilt vorerst bis 2026. (lauf)

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Heizungstausch

Aus dem Verbot von Gasheizungen wurde nichts, stattdessen will die Regierung Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem prall gefüllten Fördertopf zur Energiewende bewegen. Mit 2024 sollen durch Bundes- und Landesförderungen rund 75 Prozent der Kosten für eine neue, ökologische Heizung ersetzt werden. Ab heuer gelten zudem technologiespezifische Förderpauschalen. Geld gibt es auch für den Herdtausch sowie für thermische Solaranlagen. (lauf)

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Schneller studieren

Im Sommersemester 2024 wird an den Unis erstmals die 2022 eingeführte Mindeststudienleistung schlagend. Innerhalb der ersten zwei Jahre eines Bachelor- oder Diplomstudiums müssen Studierende insgesamt 16 ECTS-Punkte sammeln. Andernfalls werden sie vom Studium ausgeschlossen und bleiben danach zwei Jahre von einer neuerlichen Zulassung an derselben Uni in dem betreffenden Fach gesperrt. Ein ECTS-Punkt soll einen Lernaufwand von 25 Stunden widerspiegeln. (ta)

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ORF-Beitrag von allen

Mit Jahresbeginn 2024 ersetzt ein ORF-Beitrag von allen die bisher eingehobene GIS. Unabhängig vom Empfang werden 15,30 Euro pro Monat für den ORF fällig, dazu kommen Landesabgaben in Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol. Wer bisher GIS-Kombigebühr entrichtete, zahlt bis zu 46 Prozent weniger. Wer bisher nur streamte und der ORF-Beitragstochter OBS keine Sepa-Abbuchung erlaubt, dem schreibt sie gleich im Jänner 186,30 Euro für das ganze Jahr vor. (fid)

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Hass im Netz

Was in der realen Welt nicht erlaubt ist, soll auch online verboten sein. Mit diesem Grundsatz wird der Digital Services Act, das Regelwerk gegen Fake News und Hass im Netz in Österreich angewendet. Die Komm Austria ist für die Einhaltung der Regeln und für Beschwerden zuständig. Zudem wird es für die Opfer von Hatespeech leichter, auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz zu fordern. Selbst dann, wenn kein finanzieller Schaden entstanden ist. (pez)

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Spenden absetzen

Mit Jahresbeginn ist die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit in Kraft getreten. Spenden an alle gemeinnützigen Organisationen können damit von der Steuer abgesetzt werden. Davon werden insbesondere Bildungsinitiativen sowie Kultur- und Sportvereine profitieren, indem sie durch den Steuervorteil für Spender attraktiver werden. Zudem können gemeinnützige Vereine ihren freiwillig Engagierten nun bis zu 3000 Euro im Jahr steuerfrei vergüten. (ta)

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Verbotsgesetz strenger

Ab Jahresanfang gelten Verschärfungen im Verbotsgesetz. Bisher stand nur "gröbliches" Verharmlosen des Holocaust unter Strafe, nun wird jegliches Verharmlosen sanktioniert. Zudem führt eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten und Vertragsbediensteten zum sofortigen Amtsverlust. Österreicher, die vom Ausland aus Nazi-Propaganda im Internet verbreiten, können auch bestraft werden, und das Einziehen von Devotionalien wird erleichtert. (ta, 2.1.2024)