Großglockner
Wegen der Witterung konnten die drei Männer nicht mit dem Hubschrauber geborgen werden.
IMAGO/Sven-Erik Arndt

Kals/Großglockner/Matrei/Osttirol – In einer 15 Stunden andauernden Rettungsaktion haben Bergretter in Kals am Großglockner (Bezirk Lienz) am Samstag drei Tschechen aus Bergnot gerettet. Der Einsatz könnte die Männer nun mehr als 20.000 Euro kosten.

Die Männer, ein 57-Jähriger und zwei 40-jährige Brüder, waren kurz nach 6 Uhr direkt nach achtstündiger Autofahrt und trotz schlechter Wettervorhersage vom Lucknerhaus in Kals am Großglockner in Richtung Ködnitzkees mit Skitouren- und Kletterausrüstung aufgebrochen. Trotz immer schlechter werdender Wetterverhältnisse – nach Angaben der Polizei herrschten Schneefall, starke Windböen und Temperaturen um minus neun Grad – kletterten sie in eine Rinne der Südflanke in Richtung Gipfel. Schließlich konnten sie weder vor noch zurück und setzten gegen 22.45 Uhr einen Notruf ab. Sie blieben unverletzt, waren aber leicht unterkühlt.

Wegen der Witterung konnten sie nicht mit dem Hubschrauber geborgen werden. Daher stiegen 13 Bergretter und ein Polizei-Bergführer Samstagnacht um 0.30 Uhr mit Tourenskiern zur Erzherzog-Johann-Hütte auf und dann bei Tageslicht weiter zu den Verstiegenen. Die Retter seilten sich über ein 200 Meter langes Seil ab, sicherten die drei Männer und brachten sie zur Hütte und von dort ins Tal.

Der Rettungseinsatz könnte die drei Männer laut ORF nun bis zu 20.000 Euro kosten, sofern keine Bergekostenversicherung besteht. "Es werden Stundensätze pauschal verrechnet. In dem Fall ein Großeinsatz, weil mehr als zehn Bergretter beteiligt waren. Da betragen die Stundensätze pauschal knapp über 1.000 Euro", wird Peter Tembler von der zuständigen Ortsstelle der Tiroler Bergrettung vom ORF zitiert. Allein für die Bergrettung fallen demnach mehr als 15.000 Euro an. Hinzu kämen Kosten für die Alpinpolizei. Diese lägen bei 20 Euro pro Einsatzstunde für den Polizisten und 60 Euro pro Minute für den Hubschrauber – laut Alpinpolizei Tirol insgesamt 5.500 Euro. Voraussetzung für die Zahlung sei aber grobe Fahrlässigkeit. Darüber müsse nun ein Gericht entscheiden. (APA, mae, 9.1.2024)