Krems – Unter enormem Medieninteresse hat Donnerstagvormittag ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems über das weitere Schicksal von Josef Fritzl entschieden. Von Amts wegen musste geprüft werden, ob der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft und strafrechtlicher Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilte 88-Jährige weiter untergebracht oder bedingt entlassen und in den regulären Strafvollzug überstellt wird. Nach einer Anhörung des Niederösterreichers und aufgrund eines Gutachtens der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner, die feststellte, dass von Fritzl aufgrund seiner beginnenden Demenz keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr ausgeht, entschied sich der Senat für eine bedingte Entlassung aus der Unterbringung, sprach sich aber gegen eine bedingte Haftentlassung aus.
Bedeutet das, dass sich die Tore der Justizanstalt Krems-Stein, wo der mittlerweile einen anderen Namen tragende Fritzl untergebracht ist, für ihn öffnen und er freikommt? Nein, bedeutet es nicht. Gesetzlich vorgesehen ist, dass psychisch kranke Personen, die wegen ihrer attestierten Gefährlichkeit untergebracht wurden, danach ihre reguläre Gefängnisstrafe verbüßen müssen. Eine Entlassung aus der Unterbringung erfolgt regulär ohnehin immer nur bedingt, die Probezeit beträgt zehn Jahre. Fritzl muss auch die vom Gericht auferlegte Weisung zur Psychotherapie befolgen, die er vorerst in der Strafhaft absolviert.
Entscheidung nicht rechtskräftig
Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht – aus Personalmangel war keine Vertreterin oder Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der nicht öffentlichen Verhandlung anwesend, wie eine Sprecherin dem STANDARD auf Nachfrage bestätigt. Die Anklagebehörde hat daher 14 Tage Zeit, um die Entscheidung zu akzeptieren oder bei der nächsthöheren Instanz – in diesem Fall das Oberlandesgericht Wien – dagegen zu berufen.
Etwas überraschend entschied das Gericht zeitgleich auch über eine eventuelle bedingte Entlassung Fritzls aus seiner lebenslangen Freiheitsstrafe. Aus generalpräventiven Gründen lehnte der Senat das aber ab, wie Fritzls Anwältin Astrid Wagner im STANDARD-Gespräch erklärt. Sie sieht einen "Teilerfolg" für ihren greisen Mandanten, der bei der Anhörung zugestanden habe, "Furchtbares" verbrochen zu haben und sich reuig gezeigt habe.
Ob Fritzl nach Rechtskraft der Entscheidung in der Justizanstalt Stein bleibt oder beispielsweise in die Justizanstalt Suben verlegt wird, wo es die österreichweit einzige auf alte Häftlinge spezialisierte Abteilung gibt, kann Wagner derzeit noch nicht sagen. Allerdings stellt sie in den Raum, eine mögliche Haftuntauglichkeit des Sträflings prüfen lassen zu wollen. Bei einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft müsste dann eine geeignete Nachbetreuung organisiert werden. (Michael Möseneder, 25.1.2024)