New York/Washington – Der frühere US-Präsident Donald Trump ist im New Yorker Verleumdungsprozess zu 83,3 Millionen Dollar (76,3 Millionen Euro) Schadenersatz verurteilt worden. Diese Summe müsse Trump der Schriftstellerin E. Jean Carroll zahlen, entschieden die Geschworenen eines Bundesgerichts am Freitag. Das Verfahren ist eines von mehreren, in die der führende Bewerber der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur verwickelt ist. Trump teilte auf seinem Online-Netzwerk Truth Social mit, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Die Schriftstellerin E. Jean Carroll verlässt nach dem Urteilsspruch das Gerichtsgebäude in New York.
Die Schriftstellerin E. Jean Carroll verlässt nach dem Urteilsspruch das Gerichtsgebäude in New York.
EPA/Peter Foley

In diesem Prozess ging es um eine zweite Klage Carrolls gegen Trump. Der Republikaner war bereits im Mai wegen sexueller Nötigung Carrolls verurteilt worden. Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Trump bezeichnete die Anschuldigungen im Juni 2019 - als er noch Präsident war - unter anderem als Schwindel und Lüge. Sie reichte daraufhin im November 2019 eine zweite Klage wegen Verleumdung ein. Trump hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Donald Trump  auf dem Weg zu Gericht
Donald Trump am Freitag auf dem Weg zu Gericht.
EPA/SARAH YENESEL

Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches. Die heute 80-jährige hatte im ersten Verfahren fünf Millionen Dollar zugesprochen bekommen, wogegen Trump Berufung eingelegt hat. Im zweiten Verfahren verlangte sie mindestens weitere zehn Millionen Dollar. Trump ist der führende republikanische Bewerber für die Wahl im November.

Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss.

Gerichtszeichnung: Donald Trump verlässt den Saal
Gerichtszeichnung: Donald Trump verlässt während der Abschlussplädoyers für einige Zeit den Gerichtssaal.
REUTERS/JANE ROSENBERG

Trump war im zweiten Prozess - anders als im ersten - mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter zwischenzeitlich mit Ausschluss gedroht hatte.

Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung. (APA, 26.1.2023)