Eine Gams auf einem Felsen.
Die Jagd nach einer Gams bleibt für den Jäger vorerst die letzte.
APA/BARBARA GINDL

Erst erlegte der Jäger eine Gams, dann verlegte er sein Gewehr. Den Fehler muss der Steirer nun bitter bezahlen: Wer seine Waffe im Wald liegen lässt, kann mit dem Verlust der Jagdkarte rechnen. Das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer aktuellen Entscheidung (VwGH 22.12.2023, Ra 2023/03/0195).

Familie fand Waffe

Laut dem Beschluss, über den zunächst die "Presse" berichtete, schoss der Jäger die Gamsgeiß und lehnte sein Gewehr danach gegen einen Baum. Im Magazin der Waffe befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch vier Patronen. Erst als der Mann nach der Jagd nach Hause kam, wurde ihm sein Malheur bewusst.

Er fuhr zurück in den Wald, um die Waffe zu holen, musste die Suche aber wegen Dunkelheit abbrechen. Da er das Gewehr auch am nächsten Tag nicht fand, meldete er sich bei der Polizei. Dort teilte man ihm mit, dass seine Waffe bereits am Vortag mitgenommen worden war. Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern hatte sie 50 Meter entfernt von einem öffentlichen Parkplatz entdeckt und den Fund gemeldet.

Entzug der Jagdkarte

Die Behörden reagierten: Sie entzogen dem Mann die Jagdkarte und stützten sich dabei auf das Steiermärkische Jagdgesetz. Demnach verlieren Jäger ihre Berechtigung, wenn Sorge besteht, dass sie ihre Schusswaffe unvorsichtig führen und sie damit die öffentliche Sicherheit gefährden.

Der Jäger legte vor Gericht ein psychologisches Gutachten vor, das bescheinigen soll, dass er sehr wohl verlässlich ist. Außerdem sei gegen ihn kein Waffenverbot nach dem Waffengesetz ausgesprochen worden, insofern dürfe ihm auch die Jagdkarte nicht entzogen werden.

Laut dem Verwaltungsgerichtshof spielt das aber keine Rolle. Ein Waffenverbot nach dem Waffengesetz und der Entzug der Jagdkarte nach dem Steiermärkischen Jagdgesetz seien zwei unterschiedliche Fragen, die auch unterschiedlich beantwortet werden können.

Auf Anfrage bei der Steirischen Landesjägerschaft heißt es zum STANDARD, dass Jagdkarten entweder befristet oder dauerhaft entzogen werden können. Wie im aktuellen Fall entschieden wurde, dürfe man aber nicht mitteilen.

Neue Jagdausbildung ohne Waffe

In der Steiermark startete übrigens kürzlich ein Pilotprojekt für eine Jagdausbildung ohne Waffe. Der Grund: Immer mehr Menschen interessieren sich für eine Jagdausbildung, der Umgang mit Waffen ist aber zunehmend unbeliebt. Das Projekt soll Interessierte, die nicht selbst schießen wollen, in Sachen Jagd, Umwelt, Natur und Tierwelt weiterbilden. (Jakob Pflügl, 31.1.2024)