Am Tatort, einem Erotikstudio in Wien-Brigittenau, verfolgte er seine Opfer mit dem Messer von Raum zu Raum und stach auf sie ein. Drei Frauen – wahrscheinlich Chinesinnen – wurden von dem 27-jährigen Afghanen mutmaßlich getötet. Die Identität der Frauen war dem Vernehmen nach auch Dienstagvormittag noch nicht geklärt. Laut Polizistinnen und Polizisten, die den Ort des Verbrechens als Erste betraten, waren sie durch die Stiche bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Polizeiauto und Abdeckung vor Erotikstudio in Wien-Brigittenau nach Dreifachmord
In diesem Lokal wurden die drei Frauen Freitagabend getötet. Ihre Identität war am Dienstag immer noch nicht bekannt.
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Nach der Tat verbarg sich der mutmaßliche Mörder im Gebüsch einer Grünfläche gegenüber dem Studio, wo er auch festgenommen wurde. Bei seinen Einvernahmen, so heißt es, gab sich der Mann "grundsätzlich geständig". Was weiß man über den Asylwerber, der in Kärnten, wo er in Landesgrundversorgung lebte, "völlig unauffällig" gewesen sein soll?

Asylantrag im Jahr 2022

Nach Österreich kam der 27-Jährige 2022. Er beantragte Asyl. Vor einem Jahr wurde er aus einem Erstaufnahmezentrum in die Kärntner Landesbetreuung überstellt. Das ist immer dann der Fall, wenn nach der Überprüfung, ob vielleicht ein anderer EU-Staat zuständig ist, das Asylverfahren in Österreich durchgeführt wird.

In Kärnten lebte der Mann zuletzt in einem Quartier im Bezirk Wolfsberg im Lavanttal. Ende Jänner habe er sich an die zuständigen Landesbehörden gewandt, sagt die Kärntner Flüchtlingsbeauftragte Barbara Roschitz: Er verzichte auf sein Asylverfahren und wolle in seine Heimat zurückkehren.

Wegen Rückkehr beraten

Dafür zuständig ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Laut Behördenquellen gab es in der Folge ein Rückkehrberatungsgespräch mit ihm. Offiziell wohnhaft blieb er jedoch im Kärntner Lavanttal – von wo aus er nach Wien fuhr und mutmaßlich zum Mörder wurde.

Fahrten innerhalb Österreichs stehen einem Asylwerber oder einer Asylwerberin zu, wenn sie sich in Landesbetreuung befinden. So regelt es Paragraf 15c des Asylgesetzes. Zwar muss er oder sie "seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt" im jeweiligen Bundesland "begründen". Dort durchgängig bleiben muss er oder sie aber nicht.

Nur zu Beginn eines Asylverfahrens, in der Erstaufnahme, ist die Bewegungsfreiheit eines Flüchtlings auf den jeweiligen politischen Bezirk beschränkt.

Wie der Mann nach Wien kam

Sehr wohl jedoch kann einem Asylwerber die Grundversorgung (Unterkunft, Essen und 40 Euro Taschengeld pro Monat) aberkannt werden. Das geschieht, wenn er oder sie 72 Stunden lang nicht in seinem Quartier angetroffen wird.

Wie der 27-jährige Afghane von Kärnten nach Wien kam, ist unklar. Mit 40 Euro Taschengeld ist ein im Voraus gebuchtes ÖBB-Tagesticket von Klagenfurt nach Wien um 19,90 Euro zumindest theoretisch erschwinglich. Ob er in U-Haft kommt, wird Dienstagabend entschieden – in diesem Fall wohl nur ein formaler Schritt. (Irene Brickner, 27.2.2024)