Sollte Trump im November erneut zum Präsidenten gewählt werden, könnte er anordnen, die Strafverfolgung gegen ihn durch die Bundesjustiz einzustellen.
AP/Steve Helber

Washington – Der Oberste Gerichtshof der USA befasst sich Ende April mit der Frage, ob Donald Trump als Ex-Präsident vor Strafverfolgung immun ist. Wie aus dem am Mittwoch für April veröffentlichten Kalender des Gerichts hervorgeht, ist die Verhandlung über die Frage der strafrechtlichen Immunität, auf die sich Trump als früherer Präsident beruft, für den 25. April angesetzt.

Der Supreme Court hatte Ende Februar zugestimmt, den Fall zu prüfen, und Anhörungen für die Woche ab dem 22. April angesetzt. Damit liegt ein ursprünglich für den 4. März angesetzter Prozess gegen Trump wegen Wahlmanipulation vorerst auf Eis: Die Richter setzten das Verfahren aus, bis die Frage der Immunität geklärt ist.

Trump hatte wiederholt gefordert, dass dieser Prozess – wenn überhaupt – erst nach der Präsidentschaftswahl am 5. November beginnen dürfe. Seine Anwälte setzen deshalb auf eine Verzögerungstaktik. Die meisten Kommentatoren werteten die Entscheidung des Supreme Court als Erfolg ihrer Strategie.

Vorherige Klärung

Der Beginn des Verfahrens wegen der Versuche des Ex-Präsidenten, seine Wahlniederlage gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden im Jahr 2020 nachträglich zu kippen, war bislang für den 4. März angesetzt. Somit hätte der Prozess inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner begonnen, bei denen Trump der Favorit ist.

Ohne vorherige Klärung der Frage der Immunität kann der Prozess jedoch nicht stattfinden. Eine Entscheidung des Supreme Courts wird erst im Juni erwartet. Zuvor hatte ein Bundesberufungsgericht Anfang Februar einen Antrag Trumps auf Immunität vor Strafverfolgung zurückgewiesen und damit den Weg zunächst frei gemacht für den Prozess.

Trump, der als Sieger der Vorwahlen für die diesjährige Präsidentschaftskandidatur der Republikaner so gut wie feststeht, ist in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt worden. Sollte er im November erneut zum Präsidenten gewählt werden, könnte er nach seiner Amtseinführung im Januar 2025 anordnen, die Strafverfolgung gegen ihn durch die Bundesjustiz einzustellen. (APA, 6.3.2024)