Die Hundebox als Beweiemittel vor Gericht
Die Hundebox als Beweismittel vor Gericht.
APA/CHRISTOPHER ECKL

Vergangenen Donnerstag ist in Krems der Prozess gegen jene Mutter zu Ende gegangen, die ihren zwölfjährigen Sohn beinahe zu Tode gequält haben soll. Sowohl die 33-Jährige als auch eine 40-jährige Freundin, die an den Quälereien beteiligt gewesen sein soll, wurden schuldig gesprochen. Sie müssen für 20 bzw. 14 Jahre in Haft.

Während die Staatsanwältin das Urteil akzeptierte, nahm sich die Erstangeklagte drei Tage Bedenkzeit, die Zweitangeklagte hatte bereits am Tag des Urteils Nichtigkeit und Berufung angekündigt. Laut Puls 24 hat nun auch die Mutter über ihre Anwältin Astrid Wagner Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung wegen der Strafe und Berufung wegen des privatrechtlichen Zuspruchs von 80.000 Euro angemeldet. Die Opferfamilie – der leibliche Vater und andere Angehörige – seien über die Berufung entsetzt, berichtete der Sender. (red, 7.3.2024)