Zug
"Insbesondere der viel zu kurze Vorlauf von nur 22 Stunden im Güterverkehr ist eine blanke Zumutung", hatte der Personalvorstand der Deutschen Bahn argumentiert.
AFP/INA FASSBENDER

Wien/Berlin – Der deutschlandweite Lokführerstreik im Fern- und Nahverkehr kann nach einer Niederlage der Deutschen Bahn vor Gericht wie geplant starten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies am Montagabend den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft GDL zurück. Ab Dienstagfrüh, 02.00 Uhr, wollen die Lokführer die Arbeit für 24 Stunden niederlegen.

Im Güterverkehr begann der Streik bereits am Montagabend um 18.00 Uhr. Die Bahn hatte den Streik als unverhältnismäßig bezeichnet und insbesondere die kurze Vorlaufzeit kritisiert. Dem folgte das Gericht nicht, der Streik sei nicht unverhältnismäßig, urteilte die Vorsitzende Richterin Stephanie Lenze.

Streik in der Nacht auf Dienstag ausgeweitet

Die Deutsche Bahn will indes in Berufung gehen. "Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, am Montagabend. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich. Das strebt die Bahn eigenen Angaben zufolge an. Demnach soll dort am Dienstag verhandelt werden.

Der Streik lief am Montagabend im Güterverkehr an und soll in der Nacht auf Dienstag auf den Personenverkehr ausgeweitet werden. Es ist der sechste GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt und der erste der sogenannten Wellenstreiks. Die GDL hatte für einen Verzicht auf Streiks ein neues und verbessertes Angebot der Bahn gefordert. Die Bahn wiederum hatte am Wochenende neue Verhandlungen auf Grundlage eines von Moderatoren in der vorigen Verhandlungsrunde ausgearbeiteten Konzepts angeboten. Dieses sah unter anderem eine Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 36 Stunden mit vollem Lohnausgleich vor, derzeit sind es 38. Die GDL fordert aber eine Reduzierung auf 35 Stunden. (APA, 11.3.2024)