Die jüngste Veröffentlichung des seit 1995 jährlich erstellten Korruptionswahrnehmungsindexes (Corruption Perceptions Index, kurz „CPI“) zeigt, dass Österreich noch immer mit Platz 20 im Ranking im besten Fall zweitklassig ist. Der Vergleich mit anderen Industrienationen, wie etwa Deutschland auf Rang 9 oder gar Dänemark auf Rang 1, macht dies sichtbar. Die Daten werden mittels Befragungen von Experten und Expertinnen sowie Geschäftsleuten erhoben und stellen damit natürlich eine sich durch Medienberichte und öffentlich behandelte Gerichtsverfahren beeinflussbare Wahrnehmung dar. Nichtsdestotrotz zeigt es klar, wie die Korruptionsproblematik in Österreich eingeschätzt wird.

Wie bekämpft man Korruption und Geldwäsche?

"Um Bestechung, Geldwäsche und andere mit Korruption eng verbundene Aktivitäten verhindern zu können braucht es einerseits Gesetze, die gezielt Transparenz fördern und zur Veröffentlichung von Korruptionsindikatoren, wie beispielsweise Parteispenden, verpflichten. Andererseits braucht es laufende Schulungen und Weiterbildungen für all jene, die täglich im Unternehmen, sei es in der Compliance oder in außenwirksamen Bereichen wie dem Vertrieb, tätig sind, um Risiken von Korruption frühzeitig erkennen und verhindern zu können," fordern Nikolaus Becker und Peter Wagesreiter.

Aufgrund der gesetzlichen Compliance Vorschriften führte die Kanzlei HSP.law schon längst Kontrollmechanismen ein, um im Rahmen von Geldwäsche- und Sanktionenchecks Mittelherkunft und natürliche sowie juristische Personen selbst („Know Your Customer“) überprüfen zu können und bietet diese Checks auch Ihren Mandanten und Mandantinnen sowie Dritten, wie zum Beispiel Banken, an.

Hinweise auf Korruption zu geben, ist fordernd
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Die Experten betonen: "Anti-Money Laundering-Schulungen, die ihren Fokus auf Bekämpfung von Geldwäsche und Umgehung von Sanktionen legen, geben nicht nur einen Einblick in die bereits bekannte Praxis von Compliance Maßnahmen, sondern sensibilisieren auch auf bedeutende Früherkennungssignale für drohende Korruptionstatbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Sanktionsumgehung." Die Aufklärung zur Vermeidung von korruptions- und geldwäschegeneigten Geschäften kann nur erfolgreich sein, wenn erfahrene Rechtsexperten und Rechtsexpertinnen sich laufend weiterbilden und dieses erworbene Wissen verständlich in ihre Beratung miteinfließen lassen.

Dies soll Unternehmen dabei helfen, den Geschäftsverkehr mit ihren Vertragspartnern und Vertragspartnerinnen sicherer zu gestalten und diese zu mehr Transparenz verpflichten, und um bereits bestehende gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Hinweise im Kampf gegen Geldwäsche und Korruption

Geldwäsche und Korruption hängen unmittelbar zusammen. Geldwäsche ermöglicht Korruption und Korruption wiederum hat oftmals das Ziel, Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung der Geldwäsche oder sonstigen illegalen Finanzmittelverwendung außer Kraft zu setzen oder gar verschärfte Gesetzesnovellierungen zu verhindern. Gelder, die mittels Geldwäsche wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf geschleust werden sollen, stammen neben anderen illegalen Tätigkeiten wie etwa Drogenhandel oder Steuerhinterziehung oft auch aus Korruption.

Einen bedeutenden Schritt, um Korruption schon intern im Unternehmen zu erkennen und wirksam zu bekämpfen, stellt das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) dar. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, interne Meldekanäle zu implementieren, die ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ermöglichen, HSchG-relevante und in den meisten Fällen strafrechtlich relevante Missstände wie eben Korruptionsfälle anonym melden zu können. "Unsere Kanzlei stellt einen von fachkundigen Compliance Spezialisten und Spezialistinnen entwickelten internen Meldekanal, die webbasierte Plattform WHISPER, zur Verfügung, die Unternehmen anonym, vertraulich und sicher die HSchG-konforme Umsetzung ermöglicht", so die beiden Rechtsanwälte abschließend. (Peter Wagesreiter, 3.4.2024)