Wer den Inkognitomodus eines Webbrowsers verwendet, der geht davon aus, dass dabei auch wirklich keine Daten gesammelt werden. So zumindest eine verbreitete Annahme, die allerdings nicht ganz richtig ist. Gibt es doch auch in diesem Modus für Dritte allerlei Möglichkeiten, Daten zu sammeln, wie einige Browserhersteller zum Teil sogar explizit aufführen.

Chrome-Klage

Womit allerdings tatsächlich viele nicht gerechnet haben, ist, dass auch der Browserhersteller selbst in dieser Ansicht Daten sammelt. Genau dieser Umstand hat Google bereits im Jahr 2020 eine Sammelklage eingebracht, in deren Rahmen die Klägerinnen und Kläger eine Entschädigung in der Gesamthöhe von rund fünf Milliarden US-Dollar gefordert haben. Nun kommt aber alles anders, haben sich die beiden Seiten doch auf einen Vergleich geeinigt.

Incognito Modus von Chrome
Der Inkognitomodus von Chrome.
Proschofsky / STANDARD

Google verspricht, sämtliche in diesem Modus gesammelten Daten zu löschen oder zumindest vollständig zu deidentifizieren. Die Kläger sehen darin einen großen Erfolg für die Privatsphäre und feiern das Ergebnis entsprechend: "Diese Einigung sichert eine echte Rechenschaftspflicht und Transparenz seitens des weltweit größten Datensammlers und ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung und Wahrung unseres Rechts auf Privatsphäre im Internet", heißt es in einer Stellungnahme.

Keine persönlichen Daten?

Bei Google legt man hingegen eine andere Perspektive an, dort wiederholt man nämlich, was man schon von Anfang an sagte: dass die Klage in Wirklichkeit keine Grundlage habe. "Wir haben nie Daten mit einzelnen Nutzern verbunden, wenn sie den Inkognitomodus verwenden", betont Google-Sprecher José Castañeda in einer Stellungnahme. Bei den umstrittenen Daten handle es sich lediglich um technische Daten zur Analyse, die in keiner Weise mit Nutzerkonten verbunden seien. Man sei aber gern bereit, diesen Datensatz zu löschen. Zumal die nun getroffene Abmachung auch bedeute, dass man keine Entschädigung zahlen müsse.

Ganz fix ist die Abmachung derzeit noch nicht, muss ihr doch noch der vorsitzende Richter zustimmen. Zudem gäbe es für einzelne Personen noch die Möglichkeit, individuellen Schadenersatz einzufordern.

Keine Anonymität

Die ganze Affäre ist insofern auch eine Erinnerung daran, dass man im Inkognitomodus von Browsern keineswegs anonym ist. Alles, was diese Modi üblicherweise tun, ist zu verhindern, dass die aufgerufenen Seiten im Browserverlauf landen und dauerhaft Daten von Websites im Browser gespeichert werden. Für wirkliche Anonymität gibt es spezialisierte Tools wie den Tor-Browser und das dahinterstehende Anonymisierungsnetzwerk. (apo, 2.4.2024)