Wer ein altes Smartphone weiterverkaufen oder verschenken will, sollte es vorher korrekt zurücksetzen. Eine fast schon banal klingende Regel, die aber leider längst nicht so selbstverständlich ist, wie man denken könnte. Und das mit ziemlich unerfreulichen Konsequenzen – können die betreffenden Geräte doch im schlimmsten Fall gar nicht mehr verwendet werden. Grund dafür ist jener Diebstahlschutz, mit dem sowohl Smartphones von Apple als auch Android-Geräte bereits seit einigen Jahren von Haus aus abgesichert werden.

Alles andere als ein Randphänomen

Den Umfang der Problematik macht eine Nachfrage bei AfB Österreich deutlich: Zwischen 30 und 40 Prozent aller Geräte, die man erhält, haben irgendeine Form von Diebstahlsperre aktiviert, betont jene Firma, die Smartphones für den Wiederverkauf bei Refurbed herrichtet, gegenüber dem STANDARD.

Wer sein altes Smartphone abgibt, sollte sicher sein, dass es korrekt zurückgesetzt wurde, sonst dient es im schlimmsten Fall nur mehr als Ersatzteillager.
REUTERS/REGIS DUVIGNAU

Ebenfalls viel mit alten Smartphones hat man naturgemäß bei der Ö3-Wundertüte zu tun, immerhin sammelt man diese dort ein, um sie einer Neuverwendung zum guten Zweck zuzuführen. Zahlen kann man dort zwar nicht nennen, da man keine entsprechenden Statistiken führe, das Problem ist aber ebenfalls wohlbekannt. Es komme immer wieder vor, dass man die gespendeten Geräte wegen aktivierter Diebstahlsperren nicht verwenden kann, heißt es auf Anfrage.

Schnell erledigt

Dabei ist das richtige Zurücksetzen heutzutage längst nicht so schwer, wie man angesichts dieser Zahlen denken könnte. Unter Android reicht es etwa bei halbwegs aktuellen Geräten, in den Systemeinstellungen auf das Untermenü "System > Optionen" zu gehen. Dort dann die Option "Alle Daten löschen (auf Werkseinstellungen zurücksetzen)" auswählen und den anschließend abgefragten PIN-Code oder das Passwort eingeben. Bei manchen Herstellern wird eventuell noch ein Account-Passwort abgefragt – das war es dann auch schon.

Angemerkt sei, dass das "Zurücksetzen auf Werkseinstellungen" bei manchen Anbietern an anderer Stelle in den Systemeinstellungen zu finden ist. Zum Glück gibt es dort üblicherweise eine Suchfunktion, über die sich der passende Einstellungspunkt rasch aufspüren lässt.

Android Reset
Die Funktion zum Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen sieht bei Pixel- (links) und bei Samsung-Smartphones leicht anders aus, ist auch an unterschiedlichen Stellen zu finden. Das Prinzip ist aber dasselbe.
Proschofsky / STANDARD

Das Gerät wird in der Folge jedenfalls nicht nur zurückgesetzt, es wird dabei auch gleich die "Factory Reset Protection", wie der Diebstahlschutz eigentlich heißt, entfernt. So vorbereitet, kann das Smartphone dann bedenkenlos an Dritte weitergegeben werden. Das übrigens auch in Hinsicht auf die eigenen Daten. Da bei aktuellen Geräten die Daten von Haus aus verschlüsselt gespeichert werden, lassen sie sich nach solch einem Reset auch nicht wiederherstellen.

Ein kleiner Bonushinweis an dieser Stelle: Wer eine E-SIM für die Mobilfunkanbindung verwendet, sollte auch diese vor der Weitergabe des Geräts an Dritte löschen – so man das nicht ohnehin schon vorher beim Wechsel auf ein neueres Smartphone getan hat. Glücklicherweise wird auch das beim Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen als Option angeboten, diese muss also nur mit einem kurzen Touch ausgewählt werden.

Schlechte Ideen

Betont sei, dass es bei Android auch noch andere Wege gibt, ein Gerät vollständig zurückzusetzen, allen voran über den Bootloader, den Eingeweihte über eine Tastenkombination beim Einschalten des Geräts erreichen können. Genau dieser Weg ist es aber, der für das Herrichten zum Verkauf auf keinen Fall beschritten werden sollte.

Dann greift nämlich der Diebstahlschutz von Google, und es werden beim Versuch, das Gerät frisch einzurichten, Google-Konto sowie Passwort des Originalbesitzers gefordert. Ohne diese Informationen lässt sich das Smartphone also nicht mehr nutzen, was bedeutet: Der frühere Besitzer müsste das Gerät selbst freigeben oder sein Passwort verraten – von Letzterem ist aus Datenschutzsicht natürlich eindringlich abzuraten.

Noch ein wichtiger Hinweis: Bei besonders alten Geräten – üblicherweise jenen, die mit Versionen älter als Android 8.1 ausgeliefert wurden – sind vor dem "Factory Reset" noch zwei Vorbereitungsschritte notwendig: die Deaktivierung der Bildschirmsperre sowie das manuelle Entfernen des mit dem Gerät verbundenen Google-Kontos. Wer sich nicht sicher ist, ob das betreffende Gerät neu genug ist, macht sicherheitshalber also beides vor dem Zurücksetzen des Smartphones. Immerhin ist das innerhalb von ein paar Sekunden erledigt.

Bei Apple ist alles ähnlich

Bei Apple sieht das alles sehr ähnlich aus. Dort ist die Factory-Reset-Option unter "Einstellungen > Allgemein > iPhone übertragen/zurücksetzen" zu finden. Wer das auswählt, muss auch hier noch den PIN und eventuell auch das für die eigene Apple-ID verwendete Passwort angeben, damit Apples "Find My"-Gerätesuche deaktiviert wird. Weitere Tipps gibt Apple in einem Support-Eintrag, dort empfiehlt man etwa auch, das eigene iCloud-Konto vor dem Zurücksetzen vom Smartphone zu trennen.

iPhone Reset
Das iPhone lässt sich ebenfalls sehr einfach richtig zurücksetzen.
Apple

Doch selbst wenn das Gerät ohne korrektes Zurücksetzen weitergegeben wurde, ist noch nicht alles verloren – zumindest nicht in allen Fällen, kann die Diebstahlsicherung doch auch noch nachträglich durch die "Find My"-Dienste von Apple und Google entfernt werden. Beide Services haben dafür eigene Webseiten, sowohl bei Apple als auch bei Google kann also auf diesem Weg ein Gerät zurückgesetzt und vom bisherigen Konto entfernt werden.

Ohne Mitarbeit wird es unerfreulich

Genau das ist es auch, was man bei AfB in solchen Fällen tut: Die Originalbesitzerinnen oder -besitzer werden also kontaktiert und darum gebeten, die Aktivierungssperre zu entfernen. Das klappt in diesem Fall gut, immerhin haben die solcherart sanft Erinnerten ein finanzielles Interesse daran, dass ihre Geräte weiterverkauft werden können. Wirklich unerfreulich wird es aber eben dann, wenn keine Kontaktaufnahme mehr möglich ist – wie es eben bei gespendeten Geräten typischerweise der Fall ist.

"Da gesperrte Geräte trotz vorhandener Funktionalität nicht weiterverwendet werden können, werden sie im Regelfall zerlegt und als Ersatzteilspender eingesetzt", heißt es von der Ö3-Wundertüte zum STANDARD. Insofern kommt auch von dort noch einmal der dringende Appell, die Geräte korrekt zurückzusetzen. Denn: "Jedes Gerät, das wiederverwendet werden kann, ist in Bezug auf die Ressourcenschonung der Optimalfall." (Andreas Proschofsky, 6.4.2024)