Björn Höcke
Björn Höcke vor Gericht in Halle im Mai 2024.
AP/Ronny Hartmann

Halle an der Saale – Die Staatsanwaltschaft Halle verzichtet auf Rechtsmittel gegen das am vergangenen Dienstag verkündete Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke. Mögliche Rechtsmittel seien zwar geprüft worden, die verhängte Strafe sei jedoch "nicht unvertretbar", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Höcke war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nach Ansicht des Gerichts wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA der NSDAP verwendet hatte.

Er hatte die Vorwürfe gegen sich vor Gericht bis zuletzt zurückgewiesen. Im Schuldspruch sei das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitestgehend gefolgt, sagte der Sprecher weiter. Die Staatsanwaltschaft sei damit zufrieden.

Urteil nicht rechtskräftig

Vor Urteilsverkündung hatte sie eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert. Das Gericht hatte den Politiker zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Diese Strafe liege nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "im Rahmen des Ermessensspielraums, den der Bundesgerichtshof den Tatrichtern bei Urteilsfindung zubilligt", so der Staatsanwaltschaftssprecher.

Höckes drei Anwälte haben dagegen jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Nun geht der Fall an den deutschen Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil auf Gesetzesverletzungen – es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben. (APA, 22.5.2024)