Blaulicht
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die Eltern des Mordes, sie wurden am Mittwoch festgenommen.
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Kufstein/Innsbruck – Die Eltern jenes dreijährigen Buben, der am Montag tot in der Familienwohnung im Tiroler Bezirk Kufstein aufgefunden wurde, sind weiterhin in polizeilichem Gewahrsam. Der Vater hatte Montag am Vormittag die Polizei verständigt, dass sein Sohn tot zu Hause im Bett liegen würde. Als kurz darauf die Rettungskräfte vor Ort eintrafen, konnten sie nichts mehr für das leblose Kind tun.

Die Obduktion ergab daraufhin laut dem Landeskriminalamt, dass der Dreijährige an massiver Unterernährung verstorben war. Das Kind sei also verhungert. Beide Eltern, österreichische Staatsbürger im Alter von 25 und 26 Jahren, wurden deshalb am Mittwochnachmittag festgenommen – sie wurden zwischenzeitlich aufgrund eines psychischen Ausnahmezustandes im Spital behandelt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat aufgrund des Obduktionsergebnisses Ermittlungen eingeleitet und verdächtigt die Eltern des Mordes an ihrem Kind, es gilt die Unschuldsvermutung.

U-Haft-Antrag spätestens Freitag

Am Donnerstag wurden die Eltern von den Ermittlern einvernommen, genauere Informationen kommunizierte die Staatsanwaltschaft auf STANDARD-Anfrage vorerst nicht. Bis Freitag zu Mittag muss sich die Staatsanwaltschaft festlegen, ob sie einen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft stellen wird. Binnen 48 Stunden nach der Festnahme, das heißt spätestens Freitagnachmittag, müssten die Eltern dann von einem Richter vernommen werden, der sofort über die Frage der U-Haft zu entscheiden hat.

Das Paar hat auch drei weitere Kinder, es sind Mädchen im Alter von einem, drei und sechs Jahren. Sie befinden sich momentan in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Laut der Staatsanwaltschaft sind diese Kinder normal entwickelt und weisen "keine Mangelerscheinungen" auf. Das bestätigt dem STANDARD am Donnerstag auch das Land Tirol, in dessen Zuständigkeit die Kinder- und Jugendhilfe fällt. Demnach seien "die Geschwister nach derzeitigem Kenntnisstand infolge einer ersten gesundheitlichen Abklärung körperlich wohlauf".

Wie es mit den drei Mädchen weitergeht, sei noch offen. Das hänge unter anderem vom etwaigen Ausgang der pflegschaftsgerichtlichen Verfahren ab, erklärt das Land. Prinzipiell könnte die Obsorge Dritten – etwa Verwandten oder nahen Angehörigen – übertragen werden. Auch eine Übertragung an die Kinder- und Jugendhilfe ist möglich: In deren Auftrag könne die Betreuung bei Pflegefamilien oder in Wohngemeinschaften erfolgen.

Keine Meldung ans Jugendamt

Für die Behörden gab es bis zum Tod des Dreijährigen offenbar keine Anzeichen, dass Kinder in der betroffenen Familie schlecht aufgehoben waren. Vom Land heißt es: "Die Kinder- und Jugendhilfe war mit der Familie nicht befasst. Es gab keine Meldung über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung." Eine solche Meldung kann jede Person durchführen, die fragwürdige Vorgänge bemerkt. Institutionen wie Spitäler, Kindergärten und Schulen sowie auch Ärztinnen und Ärzte sind zu einer Meldung sogar verpflichtet, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein Kind misshandelt, sexuell missbraucht oder vernachlässigt wird. (ta, APA, 23.5.2024)