Polizeiauto
Auf der Flucht vor der Polizei fuhr der Raser einen Radfahrer nieder und krachte in ein entgegenkommendes Fahrzeug.
Werner Kerschbaummayr / fotokers

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen rücksichtslosen Autoraser, der sich am 10. Dezember 2023 einer Polizeikontrolle entzogen und der Exekutive eine kilometerlange Verfolgungsjagd quer durch die Stadt geliefert hatte, wegen versuchten Mordes angeklagt. Der 34-Jährige, der sich in U-Haft befindet, bestreitet den ihm unterstellten Tötungsvorsatz. "Das ist kein versuchter Mord. Das ist allenfalls eine Nötigung", sagte sein Verteidiger Rudolf Mayer Freitagmittag der APA.

Der gebürtige Serbe besitzt keinen Führerschein, der von ihm gelenkte Jaguar war nicht für den Verkehr zugelassen. Außerdem stand der 34-Jährige unter dem Einfluss von Cannabis, als Beamte des Stadtpolizeikommandos Meidling ihn gegen 20.30 Uhr am Gaudenzdorfer Gürtel einer routinemäßigen Kontrolle unterziehen wollten. Statt anzuhalten, drückte der Mann aufs Gaspedal. "Er hatte kein Visum", erläuterte Verteidiger Mayer zur Motivlage.

Auf der Flucht vor der Polizei missachtete der Jaguar-Fahrer mehrere rote Ampeln. Er fuhr einen Radfahrer nieder und krachte gegen ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug, wobei die Beifahrerin im anderen Auto ebenso schwer verletzt wurde wie der 46 Jahre alte Radler. Beide landeten mit Knochenbrüchen im Spital.

Gutachten in Auftrag gegeben

Den versuchten Mord sieht die Anklagebehörde insofern gegeben, als der 34-Jährige laut Anklage auf zwei Polizisten losfuhr, die sich ihm mit gezückten Dienstwaffen in den Weg gestellt hatten. Die Beamten konnten sich der Staatsanwaltschaft zufolge erst im letzten Moment retten, indem sie zur Seite sprangen. Aus Sicht des Verteidigers war für die Betroffenen keine Lebensgefahr gegeben: "Das sind trainierte Beamte und keine Invaliden. Die wissen, was sie in so einer Situation machen müssen."

Offen sei außerdem, ob beziehungsweise wann der Angeklagte die Beamten überhaupt gesehen und ob er – als er sie wahrnahm – einen Bremsvorgang eingeleitet habe, meinte Mayer. "Es wurde im Ermittlungsverfahren kein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständigen eingeholt", bemängelte der Verteidiger. So stehe nicht fest, mit welcher Geschwindigkeit der Angeklagte überhaupt unterwegs war: "Ich habe daher die Beiziehung eines Kfz-Sachverständigen und die Einholung eines Gutachtens beantragt." Dieses soll im Rahmen der Hauptverhandlung – Termin gibt es dafür noch keinen – erstattet werden.

Die Verfolgungsjagd mit der Polizei endete, als der Jaguar am Landstraßer Gürtel frontal in ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug krachte. Der Lenker versuchte noch zu flüchten, indem er aus dem Wagen sprang. Er wurde wenig später von der Polizei gefasst. In seiner ersten Beschuldigteneinvernahme behauptete er, am Steuer des Jaguar sei einer seiner Cousins gesessen. Er wurde jedoch von mehreren Zeugen – darunter die Polizeibeamten, die ihn hatten kontrollieren wollen – eindeutig als der Lenker des Fahrzeugs identifiziert, worauf er seine Verantwortung änderte. (APA, 24.5.2024)