Wenn ein Online-Service wieder einmal seine Nutzungsbedingungen ändert, dann kann das vollständig harmlos sein oder auch ziemlich unerfreuliche Konsequenzen haben. Nachzulesen, was sich getan hat, wäre also an sich immer eine gute Idee. Zeit und Nerven dafür hat allerdings kaum jemand, und das wissen die Firmen natürlich auch.

Elon Musk weiß, was er will.
IMAGO/Beata Zawrzel

Streitfragen

Die Relevanz von Nutzungsbedingungen demonstriert nun Tesla-Chef Elon Musk auf eindrückliche Weise. Ein aktuelles Update der Terms of Service für die Social-Media-Plattform X schreibt nämlich fest, dass für alle Streitfragen ab dem 15. November der US District Court for the Northern District of Texas zuständig sei.

Wer sich jetzt wundert, warum genau dieses Gericht, ist auf der richtigen Spur. Zwar hat X sein Hauptquartier unlängst nach Texas verlegt, das aber nicht in den besagten Northern District, sondern in einen ganz anderen Teil des Bundesstaats.

Umstrittene Position

Der wahre Grund ist offenbar ein anderer: Wie Ars Technica berichtet, ist der dort vorsitzende Richter Reed O'Connor nämlich ein echter Liebling von Elon Musk. Er ist nämlich nicht nur Republikaner, sondern auch Tesla-Investor.

Es ist auch nicht das erste X-Verfahren, das von O'Connor verhandelt wird. So hat die Firma gezielt bei seinem Gericht eine Klage gegen die Non-Profit-Organisation Media Matters for America eingereicht. Diese hatte davor gewarnt, dass auf X zum Teil Werbungen neben Neonazi-Inhalten erscheinen, X sieht darin geschäftsschädigendes Verhalten.

Aufforderung

Media Matters hatte in dem noch laufenden Verfahren Richter O'Connor dazu aufgefordert, den Fall wegen Befangenheit zurückzulegen, dieser hatte abgelehnt. US-Rechtsexperten gehen übrigens davon aus, dass die Verlegung der Zuständigkeit auf Musks Lieblingsgericht legal sei.

Generell muss betont werden, dass dies natürlich nur für die USA gilt. Aber auch in der EU ist es nicht unbekannt, dass sich IT-Firmen durch bestimmte Tricks eine freundliche Behandlung sichern – so ist etwa für Datenschutzfragen in der EU besonders oft die in dieser Hinsicht recht firmenfreundliche irische Datenschutzbehörde zuständig. (red, 21.10.2024)