Graz - Mit einer Namensänderung kann man sich zwar einiger Altlasten entledigen, jedoch nicht aller. Auch wenn das Steiermärkische Betreuungsgesetz, mit dem die Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren geregelt wird, ab Herbst Grundversorgungsgesetz (StGVG) heißen wird, gibt es nach Meinung der steirischen Grünen noch einiges zu tun.

Eines der Anliegen von Landtagsabgeordneter Edith Zitz ist die bessere finanzielle Absicherung von Asylwerbern, anerkannten Flüchtlingen und Nicht-Abschiebbaren. Laut Genfer Flüchtlingskonvention müssen Aslywerber wie Staatsbürger behandelt werden und die gleiche öffentliche Unterstützung bekommen. Doch die Sozialhilfe wird ihnen in der Steiermark nicht gewährt: Sie bekommen monatlich eine in der Grundversorgung geregelte Summe (Staffelung), die weniger als die Sozialhilfe ausmacht.

Kein "Rucksack voller Schulden"

Laut dem zuständigen Soziallandesrat Kurt Flecker geschieht dies, damit die Menschen nach Erhalt des positiven Asylbescheides nicht mit einem "Rucksack voller Schulden" zurückbleiben: Sozialhilfe muss zurückgezahlt werden. Zitz schlägt daher die Angleichung der Grundversorgung an die Sozialhilfe vor: Das sei in Wien beispielsweise schon passiert.

Stichwort neues Leben: "Wenn Leute Asyl gewährt bekommen, sind sie in einer unklaren Situation", sagt Zitz zum Standard. Damit sie besser Fuß fassen können, bedürfe es professioneller Betreuung, die Vereine wie Zebra oder Omega anbieten. Neben der Caritas sollen auch diese NGOs vom Land unterstützt werden. Als "sehr gut" bezeichnete Zitz die Regelung, dass bei Asylwerbern in der Steiermark nicht nur Ehen, sondern auch Lebensgemeinschaften als Familien anerkannt werden. Ein Dorn im Auge bleibt ihr, dass es möglich ist, gegen ihren Willen ihren Wohnsitz zu verlegen.

Die Begutachtungsphase des Gesetzes läuft bis September. Kritik, die "zu Recht" von NGOs komme, werde berücksichtigt, sagt Flecker. (Marijana Miljkovic/DER STANDARD-Printausgabe, 18./19.8.2007)