Erstmals soll es dann im ganzen Bundesland einheitliche, sozial gestaffelte Kindergartensätze geben. In Gemeinden, die bisher Einheitstarife hatten, bringt diese Umstellung einigen Familien eine Verteuerung. Und diese nehmen die anstehende Erhöhung nicht stillschweigend zur Kenntnis. Sie beschweren sich bei der Arbeiterkammer, manche klagen über eine Verdoppelung ihres bisherigen Beitrags.
In Sigls Büro verteidigt man die neue Gebührenordnung. "Sie wurde nach monatelangen Verhandlungen gemeinsam mit Städte- und Gemeindebund festgesetzt", betont der Landesrat. Der Elternbeitrag macht ab dem kommenden Kindergartenjahr drei Prozent des Bruttohaushaltseinkommens aus. Höchstbeitragszahler müssen für einen Halbtagesplatz mindestens 90 Euro, für einen Ganztagesplatz 120 Euro zahlen, heißt es in der Verordnung. Um wie viel die Gemeinden als Kindergartenerhalter diesen Höchstbetrag noch überschreiten, bleibt ihnen überlassen. So kann es passieren, dass Marchtrenk statt dem Landesrichtsatz von 120 Euro stolze 285 Euro einzuführen gedenkt.
Mit den "Ausreißern" wolle der Landesrat aber noch einmal reden. Denn grundsätzlich müsse jede Gemeinde mit den vom Land vorgegebenen Richtsätzen auskommen. Von den anfallenden Kosten pro Kindergartenplatz decken die Elternbeiträge rund 18 Prozent ab. Dieser Anteil werde laut Städte- und Gemeindebund mit den Richtsätzen in der Landesverordnung nicht verändert. Für Gemeinden bleibe bei der Finanzierung alles beim Alten, argumentiert Sigl. Oder anders ausgedrückt: Im Grunde genommen müssen Gemeinden die Höchstbeträge nicht überschreiten.
Sozial gerechter