Der Einwand, der von Seiten der Wirtschaft kam, hatte etwas für sich. Drei sind keine Gruppe, monierten sie und wollten eine höhere Anzahl von Klagenden, die künftig über eine Sammelklage ihre gleich gelagerten Ansprüche vor den Richter bringen können. Prompt reagierte Justizministerin Maria Berger. Statt, wie im Gesetzesentwurf zunächst vorgesehen, schon ab drei Geschädigten sollen es nun 50 oder 100 Personen werden, die sich zu einer Sammelklagschaft zusammenfinden müssen.

50 bis 100 Personen: Das erscheint als angemessene Anzahl, sehr viel darüber sollte es aber nicht sein. Sonst würde man den löblichen Vorstoß wieder verwässern, bei dem Geschädigten mittels Sammelklage eine kostengünstige Möglichkeit eröffnet wird, ihre Fälle gemeinsam vor den Richter zu bringen. Im Gegenteil, es wäre im Sinne des Konsumenten, wenn die Eintrittsschwelle niedrig, bei einem Personenkreis von sagen wir 30 oder 40 Klagenden, gehalten würde. Denn die großen, spektakulären Klagsfälle wie das Seilbahnunglück Kaprun oder der Finanzskandal WEB mit hunderten, ja ein paar tausend Geschädigten kommen glücklicherweise nicht so häufig vor. Stattdessen beobachten Konsumentenschützer, dass es in der klein strukturierten österreichischen Firmenlandschaft zu vielen relativ geringfügigen Beschwerdefällen kommt. Diese könnten künftig öfters mittels Sammelklage geregelt werden.

Noch ein Argument spricht für die mittelgroße Gruppe: Eine drohende Sammelklage stellt gegenüber den schwarzen Firmenschafen, die die typischen Konsumentenbeschwerden üblicherweise auslösen, eine Rute im Fenster dar. Wenn Sammelklagen nur mit Hundertschaften von Beschwerdeführenden möglich werden, verpufft ihre Wirkung als Erziehungsinstrument. (DER STANDARD, Printausgabe, 20.8.2007)