Eingebremster Schwung
Ob nun Freude darüber aufkommt, dass Dieter Bohlen doch nicht Wohnsitzösterreicher wird, ist volkswirtschaftlich wohl weniger relevant. Aber "Der Schwung der erwarteten Ansiedelung reicher Deutscher wird sich aber vermutlich doch einbremsen", sagt Karl Bruckner, Chef des Steuerberatungs-Unternehmens BDO Auxilia im Standard-Gespräch am Dienstag, nachdem die Kündigung des Abkommens vom deutschen Finanzminister Peer Steinbrück bestätigt worden war. "Wenn in Österreich die Erbschaftsteuer abgeschafft wird, ist die Grundlage für das Abkommen nicht mehr existent", sagte eine Sprecherin Steinbrücks. Dieser Schritt sei aber "schon seit Längerem erwartet" worden, so Bruckner. Das Abkommen soll per Jahreswechsel gekündigt werden, danach gilt eine Übergangsfrist bis zum Auslaufen der Erbschaftsteuer per 31. Juli 2008 in Österreich.
Frage des Wohnsitzes
Das Doppelbesteuerungsabkommen sah bisher Folgendes vor: Unbewegliches Vermögen ist im Erbfall in dem Staat zu versteuern, in dem es liegt. Für bewegliches Nachlassvermögen einer Betriebsstätte muss in jenem Staat die Erbschaftssteuer bezahlt werden, in dem der Betrieb angesiedelt ist. Für "anderes Vermögen", also vor allem Kapitalvermögen, gilt, dass jener Staat die Erbschaftssteuer kassiert, in dem der Erblasser – und nicht die Erben, wohlgemerkt – den Wohnsitz hatte (die Staatsbürgerschaft spielt im Steuerrecht keine Rolle). Das war für in Deutschland wohnende Erben von Kapitalvermögen insofern attraktiv, als dass seit 1992 in Österreich keine Erbschaftssteuer auf selbiges zu zahlen war. Der Verfassungsgerichtshof erklärte heuer im März die Erbschaftssteuer (und in Folge auch die Schenkungssteuer) für verfassungswidrig – nicht die Steuer per se, sondern die Ausgestaltung: weil die seit fast zwanzig Jahren nicht angepassten „Einheitswerte“ für Grundstücke deren Wertentwicklung nicht adäquat widerspiegle. Dies sei gleichheitswidrig und somit keine geeignete Bemessungsgrundlage.
Kein Schaden erwartet
VP-Finanzminister Wilhelm Molterer ist strikt dagegen, die Erbschaftssteuer umzugestalten. Koalitionspartner SPÖ fügte sich dem nur widerwillig, deswegen stichelte Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter am Dienstag, nach Bekanntwerden der Berliner Entscheidung: "Das ist nun das Ergebnis, wenn der ÖVP-Parteivorstand Steuerpolitik betreibt." Die Volkspartei konterte: "Österreich wird keinen finanziellen Schaden davontragen", sagte Finanzsprecher Günther Stummvoll, "und bleibe ein attraktiver Unternehmensstandort."