So würden im Zuge der Familienrechtsreform in einer eigenen Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen für Frauen thematisiert. Auch an der Verbesserung der vom UN-Frauenrechtskomitee kritisierten mangelnden Zusammenarbeit der Behörden werde gearbeitet, versicherte ein Sprecher von Justizministerin Maria Berger (S). Auch die vom Komitee angeregte Aus- und Weiterbildung von RichterInnen, JuristInnen und Stafverfolgungsorganen hinsichtlich Gewalt in der Familie werde vorangetrieben, wobei hier vor allem auf die Sensibilisierung auf häusliche Gewalt Wert gelegt werde.
Gegen Gewalt an Frauen
Justizministerin will Gesetze verbessern
Zur UN-Kritik heißt es aus dem Ministerium, Gewaltschutz sei in Österreich "fortschrittlich"
Wien - "Nicht schönreden" will das Justizministerium jene
beiden Mordfälle aus den Jahren 2002 und 2003, die das
UN-Frauenrechtskomitee in einem Gutachten dazu veranlasst haben,
Österreich "mangelnde Sorgfalt" beim Schutz von Frauen vorzuwerfen.
Allerdings habe Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz eines der
"fortschrittlichsten" Gesetze gegen häusliche Gewalt, das aber im
Zuge der Familienrechtsreform noch verbessert werden solle, heißt es
aus dem Justizministerium in einer Aussendung.
Beim Wegweiserecht, das derzeit nach maximal drei Monaten
ausläuft, plant die Justizministerin eine Verlängerung auf sechs
Monate. Ebenso werde im Justizministerium ein Straftatbestand für
langandauernde Gewalt überlegt. Damit wäre nicht wie bisher lediglich
die letzte Straftat Gegenstand eines Verfahrens, sondern auch Gewalt
über einen längeren Zeitraum, beispielsweise in einer Ehe oder
Partnerschaft. (APA)