Die Quote für legale Zuwanderung von Nicht-EU-Bürgern nach Österreich wird jährlich neu geregelt. Das Vehikel dafür ist die Niederlassungsverordnung, die vom Innenministerium in Absprache mit den Ländern gestaltet und letztlich im Parlament vom Hauptausschuss verabschiedet wird. Unterschieden wird zwischen den verschiedensten Posten, die größten Brocken sind die Schlüsselkräfte und die Familienzusammenführung. Im Folgenden die Unterteilung der Gruppen:

  • unselbstständige Schlüsselkräfte: 1.420 (wird nun aufgestockt auf 1.790)

  • selbstständige Schlüsselkräfte: 145

  • Familienzusammenführung: 4.540

  • Privatiers: 140

  • Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltstitel eines anderen EU-Staates: 165

  • Drittstaatsangehörige, die ihren Aufenthaltstitel ändern wollen: 90

nach Bundesländern:
  • Wien: 3.140 (wird aufgestockt auf 3.440)

  • Niederösterreich: 705

  • Burgenland: 100 (wird aufgestockt auf 130)

  • Oberösterreich: 665

  • Salzburg: 325 (wird aufgestockt auf 365)

  • Tirol: 475

  • Vorarlberg: 300

  • Steiermark: 585

  • Kärnten: 205
(APA)