Daneben laufen noch einige Verfahren, in denen auf zivilrechtlicher Ebene geklärt werden soll, wer denn am Bawag-Desaster schuld ist und dafür bezahlen muss. Auf diesen Nebenschauplätzen haben Elsner und Co bisher ziemlich gute Karten gehabt. Und die Glückssträhne hält derzeit offenbar noch an: So wurde - ganz aktuell - eine Klage gegen Frau Elsner abgewiesen. Da sei es um die Räumung der Wohnung gegangen, und die Bawag sei abgeblitzt, so heißt es.
Und so laufen derzeit noch weitere zwei Verfahren beim Landesgericht für Zivilrechtssachen gegen Ruth Elsner (sie ist nämlich formell die Erwerberin der Wohnung). Diese Verfahren sind aber de facto unterbrochen, da wird auf das Ende des Strafverfahrens gewartet. Hintergrund: Im Strafverfahren können - prozessökonomisch sinnvoll - sämtliche Beweise relativ kostengünstig beschafft werden, während im Zivilverfahren letztlich eine Partei zahlen muss, erzählte ein beteiligter Anwalt laut "Mittagsjournal".
Weiters - und das ist sozusagen der Hauptteil der Nebenklagen - hat die BAWAG Helmut Elsner auf 10 Mio. Euro Schadenersatz geklagt, auch ein Verfahren gegen Wolfgang Flöttl läuft noch. Aber auch hier gilt: Sie sind de facto unterbrochen.
Vermögen in Stiftungen