Lepage kündigte an, sie werde im Namen der TRAS bei der Brüsseler Kommission Klage wegen Verletzung der EU-Wasserschutzvorschriften einreichen. Das AKW Fessenheim sei der einzige französische Atommeiler, der seit seiner Inbetriebnahme für 30 Jahren hinsichtlich der "radioaktiven, flüssigen und chemischen Emissionen" nicht auf den neuesten Stand der Technik gebracht worden sei. Frankreich verstoße damit möglicherweise gegen EU-Wasserschutzrichtlinien aus dem Jahre 2000 und 2006 sowie gegen die Konvention zum Schutz des Rheins von 1999. Sollte die EU-Kommission zu dieser Ansicht gelangen, könnte sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einleiten.
Forderungen
In der Beschwerde beim Pariser Wirtschaftsministerium will die renommierte Umwelt-Anwältin zum einen fordern, dass Borloo den Ausnahmebedingungen für die Emissionen "unverzüglich" ein Ende setzt. Außerdem will sie den Minister auffordern, per Eildekret ein Abschalten des Kraftwerks anzuordnen. Diese Forderung stütze sich auf das bekannte Erdbebenrisiko im Oberrheingraben, die Gefahr einer Überschwemmung des AKW durch den Rhein und die große Zahl von Pannen und Störfällen in Fessenheim, erläuterte Lepage.
"Uns liegen vertrauliche Protokolle des Betreibers Electricite de France vor, die auf das Erdbebenrisiko verweisen", betonte Rechsteiner. Dennoch lehne der französische Stromkonzern ein Nachrüsten des Atommeilers ab, weil er die Kosten als zu hoch erachte. Rechsteiner zufolge will die TRAS nun zunächst die Reaktion des Wirtschaftsministers abwarten. Sollte die Behörde die Beschwerden zurückweisen, sei als nächster Schritt der Gang vor den Conseil d'Etat geplant.