Wien – Aufwertungsgewinne sind bei Immobilien-Aktiengesellschaften üblich. Die Unternehmen setzen dabei den Wert einer Immobilie bei der Bilanzerstellung höher an als im Vorjahr. Die entscheidende Frage ist bloß, ob die Aufwertung gerechtfertigt ist. In der Regel betragen die Aufwertungsgewinne bei den börsenotierten Firmen die Hälfte des Jahresgewinns. Bei der Meinl European Land (MEL) waren es im Jahr 2005 jedoch 77 Prozent. Für Michael Reinberg, gerichtlich beeideter Immo-Sachverständiger sind Aufwertungen bei osteuropäischen Immobilien durchaus gerechtfertigt, zumal durch die Wertsteigerung die Renditen gesunken sind. Diese sanken zuletzt schneller als die Mieten. Renditeschmälernd war auch der große Veranlagungsdruck, wodurch die Preise in die Höhe schnellten. Immofinanz-Chef Karl Petrikovics kann an Aufwertungsgewinnen nichts negatives sehen. "Rein theoretisch können sie das Dreifache des laufenden Gewinns ausmachen und sind immer noch gerechtfertigt." Aufwertungen sind laut der übliche Bilanzierungsregel nach IFRS (International Financial Reporting Standard) eine Darstellung des Verkehrswertes. Die IFRS-Methode unterscheidet sich wesentlich vom früher üblichen Bilanzieren laut Handelsgesetz, wo nur der Anschaffungswert erlaubt war. Bewertet werden die Immobilien durch gerichtlich beeidete Sachverständige, die sich wiederum auf die Unterlagen der Unternehmen stützen. Eine gesetzliche Grenze über die Höhe der Aufwertungsgewinne besteht nicht.

Wertsteigerungen

Wertsteigernd können laut Josef Schmidinger, Chef der S-Bausparkasse eine steigende Nachfrage etwa nach Büros sein, sinkende Zinsen oder eine bessere Immobilien-Bewirtschaftung (zusätzliche Flächen wie Dachbodenausbau, höhere Mieten). Zudem steigen die Immowerte, weil die Mieten an die Inflation gebunden sind. Für Petrikovics zählt auch die Fantasie der Developments. Weil es immer weniger fertige Objekte gibt, wird vermehrt in die Entwicklungen investiert. Diese werden aber erst nach einigen Jahren fertig und vermietet. Umgekehrt müsse man auch abwerten, wenn der Markt nach unten geht. Kritiker der massiven Aufwertungen weisen auf "finanzmathematische Spielereien" hin, wie etwa zwei Ertragswerteansätze. Dem jetzigen und einem möglichen in 15 Jahren, sollte die Liegenschaft Gewinn bringend verkauft werden. Weil man dann das Geld zu einem höheren als dem jetzigen Zinssatz anlegen könnte. Die Frage ist auch: Wie wird der Leerstand oder die Instandhaltung bewertet, oder wie hoch sind die Provisionen? (Claudia Ruff, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12.9.2007)