Verfassungsreform gefährdet "Unabhängigkeit" der Volksanwaltschaft - Einheitliche Stellungnahme der drei Volksanwälte, um Änderung zu bewirken, könnte scheitern
Redaktion
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Die Grünen üben scharfe Kritik an dem Verfassungsreformpaket, dessen Begutachtungsfrist diese Woche endet. In einer Pressekonferenz am Montag erklärte die Vizechefin der Grünen und Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig, dem Gesetzesentwurf in der derzeitigen Form "sicher nicht" zuzustimmen. Die beiden großen Kontrollorgane Rechnungshof und Volksanwaltschaft würden in ihren Kontrollrechten "zahnlos gemacht".
Der Volksanwaltschaft werde durch das geplante Gesetz ihrer "einzigen Waffe" geraubt: die Verpflichtung der Organe - also etwa Ministerien - zu begründen, wenn sie den Empfehlungen der Volksanwaltschaft nicht nachkommen, werde in Zukunft entfallen. Diese Regelung sei "extrem schädlich" und eine "Entwertung der Volksanwaltschaft", findet Glawischnig.
"Anschlag auf die Unabhängigkeit"
"Das ist undenkbar, wir lassen uns sicher nicht zu einem Salzamt dekradieren", sagt auch ÖVP-Volksanwältin Maria Fekter zum Gesetzesentwurf. Im Interview mit dem "Kurier" spricht sie von einem "Anschlag auf die Unabhängigkeit der Volksanwälte".
Es sei "vorerst einmal ein Textvorschlag der Expertengruppe", beruhigt der ÖVP-Verfassungssprecher Michael Spindelegger die grüne Vizechefin Glawischnig und Volksanwältin Fekter. Und auch SPÖ-Rechnungshofsprechers Günther Kräuter ist überzeugt, dass das letzte Wort in punkto Gesetzesentwurf noch nicht gesprochen ist. Er verweist auf Stellungnahmen und Änderungsvorschläge, die nach dem Ende der Begutachtungsfrist diskutiert würden.
Einheitliche Stellungnahme
Gemeinsam mit der grünen Volksanwältin Terezija Stoisits und dem roten Volksanwalt Peter Kostelka muss Fekter nun also eine möglichst einheitliche Stellungnahme zum Entwurf für die neue Verfassung abgeben, um eine Chance auf Änderung zu haben. Doch ganz und gar unproblematisch dürfte das nicht verlaufen, denn Volksanwalt Kostelka ist selbst Teil der Staatsreform-Arbeitsgruppe, die den Gesetzesentwurf erarbeitet hat. (APA/red)
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