Wien - Verschafft das Urteil der deutschen Verfassungsrichter zugunsten ARD und ZDF ORF-General Alexander Wrabetz Rückenwind für eine (wegen der Programmreform verschobene) Gebührenerhöhung? "Das hat jedes Land für sich zu beurteilen", verneint er vorerst. Schlüsse aus dem Urteil? Die Höhe der TV-Gebühren sei "der politischen Sphäre zu entziehen", sagt er dem STANDARD. Sie müsse "objektiv messbaren Kriterien" entsprechen.

In Deutschland kam die - von den Anstalten unabhängige - Gebührenkommission auf einen höheren Finanzbedarf von ARD und ZDF, als ihnen die Landtage zugestanden haben. Laut Höchstgericht zu Unrecht.

"Staatsfremde Gebührenfestsetzung" sei also wichtig, meint Wrabetz und denkt dabei wohl daran, dass die Regierung diesen Herbst über eine neue Medienbehörde verhandelt und die EU-Wettbewerbsbehörden ORF und Gebühren prüfen. Der ORF-Stiftungsrat, von politischen Gremien besetzt, entscheidet die Höhe der Gebühren. Externe Kontrolle fehlt bisher.

Wrabetz war diese Woche mit einer Delegation der EBU, der Vereinigung öffentlich-rechtlicher Anstalten, bei EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Von der Visite nahm der ORF-Chef mit, dass die EU-Kommission die Sonderstellung öffentlich-rechtlicher Sender und ihre Entwicklungsmöglichkeiten über Radio und TV hinaus grundsätzlich anerkenne. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 13.9. 2007)