Ein Rückzug der Meinl European Land (MEL) aus dem Prime-Segment der Wiener Börse könnte unangenehme Folgen haben. Susanne Kalss, Unternehmensrechtsexpertin an der WU Wien, sieht für diesen Fall die Möglichkeit von Schadenersatzklagen von Aktionären gegen die Börse bzw. gegen Meinl. Denn eine Herabstufung der Aktie würde weitere Kursverluste auslösen.

"Anleger könnten dann sagen, ich investiere in ein Prime-Market-Papier, und plötzlich ist dies weniger wert", sagt Kalss dem Standard.

Sollte die Wiener Börse MEL aus dem Segment zwangsweise entfernen, dann könnte neben den Aktionären auch Meinl selbst die Börse klagen, da "ein Vertrag nicht eingehalten wird", sagt Kalss.

Ein freiwilliger Rückzug der MEL würde wiederum Meinl gegenüber den Aktionären allein im Regen stehen lassen. Kalss, die in der Sache ein Gutachten für die Wiener Börse erstellt hat: "Ich kann gut verstehen, dass sie den Prime Market nicht verlassen wollen. Ich würde einen solchen Rückzug auch niemandem empfehlen."

Amtshaftungsklage

Eine Amtshaftungsklage gegen die Wiener Börse käme für Kalss in Frage, wenn sich herausstellen sollte, dass die Zulassung der MEL zum amtlichen Handel unberechtigt war.

Kalss sieht keinen Grund zu einer Verschärfung der Kapitalmarktregeln, wichtiger wäre ein korrekter Vollzug. Eine gesellschaftsrechtlich relevante Verbindung zwischen der Meinl Bank und der MEL herzustellen, sei besonders schwierig, betont Kalss. Selbst wenn erwiesen sei, dass die Bank die gleichnamige Immobilienfirma kontrolliert, sei es "immer noch schwierig, eine Haftungsklage zu formulieren. Die Judikatur ist auf diesem Gebiet sehr restriktiv." (Eric Frey, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.09.2007)